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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-060: Vermessungsarbeiten
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12 Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen

Zu Versorgungsanlagen im Sinne dieser DGUV Information gehören Versorgungsleitungen, die oberirdisch oder im Erdreich verlegt sind. Gefährdungen bestehen insbesondere bei Stromleitungen (z. B. Freileitungen, Fahrleitungen, erdverlegten Kabeln) und Gasleitungen. Vor der Aufnahme von Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen müssen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen mit dem Betreiber der Anlage abgestimmt werden.

Achtung
Die tatsächliche Lage einer Leitung kann von der in Leitungsplänen verzeichneten Lage abweichen!

Vor dem Eingriff ins Erdreich, z. B. beim Einbringen von Schlagmarken oder dem Setzen von Vermessungsbolzen, ist die Lage von erdverlegten Leitungen zu bestimmen. Auskunft darüber gibt der Betreiber der Leitung. Ist die Lage nicht genau zu ermitteln, können Leitungssuchgeräte (siehe Abbildung 26) verwendet oder Suchgräben (Handschachtung) angelegt werden.

Abb. 26 Leitungssuchgerät

Abb. 26 Leitungssuchgerät

Im Bereich von elektrischen Freileitungen darf nur gearbeitet werden, wenn die in Abbildung 27 dargestellten Schutzabstände eingehalten werden.

Abb. 27 Schutzabstände zu Freileitungen

Abb. 27 Schutzabstände zu Freileitungen

Können diese Schutzabstände zu elektrischen Freileitungen nicht eingehalten werden, hat der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Betreiber der Leitung andere Sicherheitsmaßnahmen gegen Stromübertritt zu veranlassen. Diese können z. B. sein:

Auch die Strahlung von Funkmasten kann eine Gefährdung darstellen, so dass bei Arbeiten in der Nähe der Masten ebenfalls eine Absprache mit dem Betreiber erforderlich ist.

In der Umgebung von Windkraftanlagen oder ähnlichen Anlagen von großer Höhe ist im Winter zudem mit Eisschlag bzw. Eiswurf zu rechnen. Bei einer entsprechenden Gefahrenlage sollten die Arbeiten nicht ausgeführt werden.

Wichtig bei Vermessungsarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen ist weiterhin, dass die Telefonnummern von Rettungsdiensten, Leitungsbetreibern (Störungsdienst) und zuständigen Behörden (z. B. Tiefbauamt) immer an der Einsatzstelle vorhanden sind.



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