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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-004: Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung
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4 Auswahl, Bereitstellung, Benutzung

Elektrische Betriebsmittel müssen nach den Festlegungen dieser DGUV Information sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bereitgestellt und benutzt werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Elektrische Betriebsmittel müssen unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen ausgewählt werden.

Zu berücksichtigen sind z. B. Temperatur, Feuchtigkeit, Staub, mechanische oder chemische Beanspruchung. Siehe auch DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen".

Elektrische Betriebsmittel sind so zu benutzen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird.

Bei Vorliegen besonderer Gefährdungen dürfen elektrische Betriebsmittel nur unter Einhaltung zusätzlicher Bestimmungen benutzt werden.

Besondere Gefährdungen sind außer erhöhter elektrischer Gefährdung z. B. Brand- oder Explosionsgefahr.