Die zur Verfügung stehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind nicht für alle Einsatzbedingungen geeignet. Um die Auswahl von geeigneten Betriebsmitteln zu erleichtern, erfolgt eine Klassifizierung in zwei Kategorien.
Alle elektrischen Betriebsmittel im Sinne dieser DGUV Information müssen mindestens die Anforderungen der Kategorie 1 (K1) erfüllen.
Sind hohe mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen zu erwarten ("rauer Betrieb"), sind Betriebsmittel der Kategorie 2 (K2) einzusetzen.
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 1 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: | IP 43, außer: | |
Handgeführte Elektrowerkzeuge | IP 2X | |
Leitungen: | H05RN-F oder H05BQ-F |
Bedingungen, die den Einsatz von K1-Geräten erfordern, sind beispielhaft in den Abbildungen des Anhangs 5 dargestellt.
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 2 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: | IP 54, außer: | |
Handgeführte Elektrowerkzeuge IP 2X | ||
Steckvorrichtungen IP X4 | ||
Hand- und Bodenleuchten IP 55 | ||
Sind für Arbeiten wasserdichte Betriebsmittel erforderlich, so muss IP X7 erfüllt werden. | ||
Leitungen: | H07RN-F oder H07BQ-F | |
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung für handgeführte Elektrowerkzeuge auch H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert. Für Handleuchten ist als Netzanschlussleitung bis zu einer Leitungslänge von 5 m die Bauart H05RN-F oder H05BQ-F zulässig. | ||
Leitungsroller: | Leitungsroller müssen eine ausreichende Festigkeit für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen aufweisen und schutzisoliert aufgebaut sein, gekennzeichnet mit | |
Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein. Leitungsroller sind grundsätzlich geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen" erfüllen. |
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Steckvorrichtungen: | Geeignet für erschwerte Bedingungen; Schutzkontakt-Steckvorrichtungen gekennzeichnet mit |
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Bedingungen, die den Einsatz von K2-Geräten erfordern, sind beispielhaft in den Abbildungen des Anhangs 6 dargestellt. Erfahrungsgemäß sind diese zu finden z. B. auf Bau- und Montagestellen (siehe auch DGUV Information 203-006), bei Stahlbauarbeiten, Außenarbeiten, beim Kessel- und Apparatebau (siehe auch DGUV Information 203-004), in der Schwerindustrie, in Galvanikbetrieben, in Werkstätten und bei Instandsetzungsarbeiten.