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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen
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stationäre Arbeitsplätze

6 Betrieb und Instandsetzung

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Sie müssen mindestens der für die Einsatzbedingungen geforderten Kategorie entsprechen.

Die Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln darf nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht vorgenommen werden.