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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen
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Vorbemerkung

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, wie z. B. Handbohrmaschinen, Handleuchten oder sonstige, während der Arbeit in der Hand gehaltene elektrische Betriebsmittel, sind unentbehrliche Hilfen bei vielen Tätigkeiten. Entsprechend groß ist die Palette der äußeren Bedingungen, unter denen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden. Sehr unterschiedlich sind auch die Sachkenntnisse derjenigen, die elektrische Betriebsmittel auswählen und einsetzen.

Genau darin liegt jedoch ein erhebliches Gefahrenpotenzial. In der Regel ist es nur der informierten Fachkraft möglich zu beurteilen, ob z. B. die vorhandene Bohrmaschine oder Handleuchte für die durchzuführende Arbeit geeignet ist.

Die Art der Arbeit und die Umgebung, in der sie durchzuführen ist, bestimmen, welchen Kriterien die ortsveränderlichen Betriebsmittel genügen müssen.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet,

"… nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen
1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein,
2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein …"

Die vorliegende DGUV Information unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Sie klassifiziert ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen und führt eine Kennzeichnung ein.

Damit wird auch Personen mit geringeren elektrotechnischen Kenntnissen die Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln erleichtert und die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung reduziert.