Vorbemerkung

Diese DGUV Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen.

Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende DGUV Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird (Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung gemäß § 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)).

Auf Bau- und Montagestellen sind elektrische Betriebsmittel in hohem Maße schädigenden Einflüssen wie z. B. mechanische Beanspruchung und Feuchtigkeit ausgesetzt. Damit geht von den dort verwendeten elektrischen Betriebsmitteln eine erhöhte Gefährdung aus, die besondere Maßnahmen erfordert.

Beim Vorliegen besonderer Gefährdungen sind weitere Bestimmungen zu beachten, z. B. bei erhöhter elektrischer Gefährdung die DGUV Information 203-004 "Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung".