1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung bei allen Erdarbeiten, die auf öffentlichen oder privaten Flächen, maschinell oder von Hand, durchgeführt werden. Sie konkretisiert die Forderungen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) und § 16 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (DGUV Vorschriften 38 und 39).