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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-017: Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
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Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung bei allen Erdarbeiten, die auf öffentlichen oder privaten Flächen, maschinell oder von Hand, durchgeführt werden. Sie konkretisiert die Forderungen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) und § 16 Abs. 1 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (DGUV Vorschriften 38 und 39).