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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-017: Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

4 Gefährdungen

Beschädigte Leitungen können Personen gefährden und Auslöser für weitere Sachschäden sein.

Nachfolgend werden nur mögliche Gefährdungen für Personen aufgeführt.

4.1 Elektroleitungen

4.2 Gasleitungen

4.3 Wasserleitungen

4.4 Abwasserleitungen (Schmutz-, Oberflächen- und Mischwasserleitungen)

4.5 Fernwärmeleitungen

4.6 Telekommunikationsleitungen

4.7 Sonstige Leitungen (Produktleitungen), z. B. für Chemikalien, Kraftstoffe, Öle, technische Gase