7 Verhalten im Schadensfall
7.1 Allgemeine Hinweise
- Arbeiten an der Schadensstelle sofort einstellen.
- Personen müssen umgehend den Gefahrenbereich verlassen.
- Gefahrenbereich großräumig absperren.
- Aufsichtführenden, Leitungsbetreiber, evtl. Feuerwehr, Polizei verständigen. Der Leitungsbetreiber ist auch bei geringfügigen Beschädigungen, z. B. an der Isolierung einer Gas-, Wasser-, Fernwärme- oder Elektroleitung, zu verständigen. Sofort gemeldete Schäden können häufig mit relativ geringem Aufwand repariert werden, während Nachfolgeschäden oft mit sehr hohem Kostenaufwand für den Verursacher verbunden sind.
7.2 Zusätzliche Hinweise bei Schäden an Elektroleitungen
- Alle Personen auffordern, größtmöglichen Abstand zu halten.
- Arbeitsgerät aus dem Gefahrenbereich bringen.
- Betreiber veranlassen, die Leitung spannungsfrei zu schalten.
7.3 Zusätzliche Hinweise bei Schäden an Gasleitungen
- Absolutes Rauchverbot,
- Feuer und Funkenbildung vermeiden,
- Zündquellen beseitigen, sofern gefahrlos möglich,
- Motoren abstellen,
- Keine Schalter betätigen,
- Keine Stecker ziehen,
- Zufahrt für Störungsdienst und Einsatzkräfte freimachen,
- Zur Vermeidung von Zündquellen Anwohner warnen:
- nicht klingeln,
- im Haus keine elektrischen Geräte oder Anlagen, z. B. Licht, ein- oder ausschalten,
- Personen zum Verlassen des Gebäudes auffordern, dabei Fenster und Türen offen lassen.
7.4 Zusätzliche Hinweise für andere erdverlegte Leitungen
- Telekommunikationsleitungen
- Berühren beschädigter Kabel vermeiden, insbesondere dann, wenn sie in den Lageplänen mit dem Blitzsymbol gekennzeichnet sind (Überschreitung der Grenzwerte nach DIN VDE 0800-3).
- Bei Beschädigung von Glasfaserkabeln nicht direkt in den Lichtwellenleiter blicken.
- Wasserleitungen
- Absperrschieber schließen (lassen),
- Betroffene Verkehrswege erforderlichenfalls großräumig sichern.