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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-017: Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
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8 Wiederverlegen von Leitungen

Wenn Leitungen, deren ursprüngliche Lage zur Durchführung von Bauarbeiten verändert worden ist, wiederverlegt werden, sind die Anweisungen des Betreibers zu beachten. Dazu gehört unter anderem, dass