Der Unternehmer legt die Fristen für wiederkehrende Prüfungen Technischer Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz fest. Wiederkehrende Prüfungen werden durch Sachkundige durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert.
Der Unternehmer lässt die PSAgA in Abhängigkeit der Einsatzbedingung und der betrieblichen Verhältnisse nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen.
Die Versicherten prüfen vor dem Besteigen von Freileitungen
auf augenscheinliche Mängel und auf einwandfreie Funktion.
Zugangswege werden während der Benutzung auf augenscheinliche Mängel geprüft.