Versicherte dürfen auf Zugangswegen nur solche Teile mitführen, die ein sicheres Begehen nicht beeinträchtigen.
Werden von Versicherten Material, Werkzeuge oder Hilfsmittel auf Freileitungen mitgeführt, ist darauf zu achten, dass deren Gewicht so gering wie möglich, Gefährdungen durch Hängenbleiben an Mastbauteilen vermieden und keine Gefährdungen durch Wind gegeben sind.
Material, Werkzeuge und Hilfsmittel sind mit geeigneten Einrichtungen, beispielsweise durch Seile und Umlenkrollen, zur Arbeitsstelle hoch zu ziehen, bzw. abzulassen. Einrichtungen zum Transport müssen in der Nähe unter Spannung stehender Anlagen so geführt werden, dass elektrische Gefährdungen sicher ausgeschlossen werden.
Anschlagpunkte für PSAgA, feste Führungen, dürfen nicht zum Anschlagen von Lasten benutzt werden.