8 Schutz gegen Absturz bei der Benutzung von Leitungsfahrzeugen

Versicherte dürfen in Leitungsfahrzeuge nur unter Benutzung von PSAgA ein- und aussteigen. In Leitungsfahrzeugen haben sich die Versicherten mit PSAgA an einem Anschlagpunkt im Fahrzeug zu sichern.