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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-047: Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen
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8 Schutz gegen Absturz bei der Benutzung von Leitungsfahrzeugen

Versicherte dürfen in Leitungsfahrzeuge nur unter Benutzung von PSAgA ein- und aussteigen. In Leitungsfahrzeugen haben sich die Versicherten mit PSAgA an einem Anschlagpunkt im Fahrzeug zu sichern.