3 Vorgaben zu Prüfungen
Das Arbeitsschutzrecht wendet sich mit seinen Anforderungen an Unternehmer und Versicherte.
Die unternehmerische Verantwortung lässt sich in Bezug auf die Prüfungen in nachfolgende Bereiche einteilen:
- Organisationsverantwortung, z. B. Organisation der Prüfungen
- Auswahlverantwortung, z. B. Auswahl der Prüfpersonen
- Kontrollverantwortung, z. B. Vollständigkeit der Prüfungen, Prüffristen und notwendige Maßnahmen
Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Die Übertragung von Unternehmerpflichten muss schriftlich erfolgen (§ 13 i. V. m. § 7, DGUV Vorschrift 1). Sie hat keinen Einfluss auf die unternehmerische Gesamtverantwortung.
3.1 Rechtliche Vorgaben
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden.
Es müssen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen beachtet werden:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und
- DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Aus den vorgenannten Rechtsgrundlagen ergibt sich, dass der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage und der Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden muss (siehe §§ 14 – 17 BetrSichV; § 5 Abs. 1 Nr. 2. DGUV Vorschrift 3 und 4).
Der Unternehmer muss im Vorfeld der anstehenden Prüfungen ermitteln, welche Anforderungen sich aus den verschiedenen Regelwerken (siehe Anwendungsbereich) für sein Unternehmen ergeben.
Es kann sinnvoll sein, überschneidende oder ergänzende Anforderungen aus anderen Regelwerken in ein praxisgerechtes Prüfkonzept zusammenzuführen. Auf diese Weise kann der Prüfaufwand optimiert werden.
3.2 Allgemeine Vorgaben
Um die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zielgerichtet und effektiv durchführen zu können, empfiehlt es sich, die hierfür notwendigen organisatorischen Vorbedingungen anhand der nachfolgenden Fragestellungen festzulegen:
- Welche Gefährdungen ergeben sich für das Prüfpersonal oder Dritte und welche Schutzmaßnahmen sind zu treffen?
(siehe Kapitel 4) - Welche örtlichen Rahmenbedingungen sind für die Prüfung erforderlich?
(siehe Kapitel 4) - Welche Anforderungen sind an Prüfpersonen zu stellen?
(siehe Abschnitt 5.1) - Was ist bezüglich der Vorbereitung von Prüfungen zu beachten?
(siehe Abschnitt 5.2) - Welche Ausstattung ist für die Durchführung der Prüfungen notwendig?
(siehe Abschnitt 5.3) - Was ist bezüglich der Durchführung von Prüfungen zu beachten?
(siehe Kapitel 6) - Wie sind die Prüffristen festzulegen?
(siehe Kapitel 7) - Welche Anforderungen werden an die Dokumentation gestellt?
(siehe Kapitel 8)

Abb. 1 Schematische Darstellung eines Managements zu wiederkehrenden Prüfungen