GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Anhang C

Beispiele für weitergehende Prüfungen


Weitergehende Prüfungen Qualifikation/Ausrüstung
Prüfung von Lichtbogen-Schweißeinrichtungen Erweiterte Kenntnisse in Bezug auf Schweißeinrichtungen und -verfahren/Prüfgerät nach VDE 0544-4
Überprüfung der Brandschottungen Sachkundenachweis erforderlich
Überprüfung der Netzverhältnisse (z. B. auf Oberschwingungen) Vertiefte Sachkenntnis der Thematik, Netzanalysegerät
Überprüfung auf unzulässige Erwärmung Pyrometer oder Wärmebildkamera, Prüferfahrungen im Umgang mit diesen Geräten
Krananlagen, Pressen, elektrisch angetriebene Türen und Tore Abgrenzung der mechanischen und elektrotechnischen Prüfungen
Nachrüstpflichten, Anpassungen an den Stand der Technik Siehe z. B. DGUV Vorschrift 3 und 4, Anhang 1 oder Betriebssicherheitsverordnung