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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV-Information 204-006: Anleitung zur Ersten Hilfe
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12 Vergiftungen

Erkennen

 

Allgemeine Maßnahmen

 

Haut

 

Verschlucken

 

Atmungsorgane

Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen*.

 


* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.