6 Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung

Die Ausbildung findet im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen statt. Die Ausbildungseinrichtungen nach Kapitel 5.1 können im Rahmen der nachfolgenden Regelungen sowie der Vorgaben des Kapitels 5 die Ausbildung frei gestalten. Die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

 

6.1 Präsenzphasen

Bei einer Präsenzveranstaltung befinden sich Lernende und Lehrende im gleichen Raum und interagieren im Wesentlichen ohne technische Hilfsmittel miteinander. Die Summe der Präsenzphasen muss mindestens 32 Unterrichtseinheiten umfassen.

Bei Präsenzphasen umfasst eine Unterrichtseinheit 45 Minuten. Aus pädagogischen Gründen sollen pro Tag nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten und pro Woche nicht mehr als 40 Unterrichtseinheiten durchgeführt werden. Pausen sollten im Abstand von maximal 90 Minuten und in angemessener Dauer durchgeführt werden.

Die Anzahl von Teilnehmenden soll 24 Ausbildungsteilnehmende nicht überschreiten. In den Präsenzphasen sind insbesondere enthalten:

Hinweis
Die Ausbildung beginnt mit einer Präsenzphase von mindestens 12 Unterrichtseinheiten.

 

6.2 Praxisphasen

Es wird empfohlen, in die Ausbildung Praxisphasen zu integrieren. In dieser Zeit sollen Ausbildungsteilnehmende in einem Betrieb Tätigkeiten von Brandschutzbeauftragten durchführen. Dabei sind die Ausbildungsteilnehmenden durch einen erfahrenen Brandschutzbeauftragten oder eine im Brandschutz erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit (betreuende Person) zu beraten und zu unterstützen.

Vom Ausbildungsteilnehmenden ist ein aussagekräftiger Bericht über die Praxisphase in Textform zu erstellen, aus dem hervorgeht, welche Kompetenzen er eingesetzt hat und verbessern konnte (Reflexion). Der Bericht ist von der betreuenden Person zu unterschreiben.

Anrechnungsmodus:

Eine Woche Praxisphase wird mit maximal 4 Unterrichtseinheiten angerechnet. Für die Erstellung des Berichts werden ebenfalls 4 Unterrichtseinheiten angerechnet. Für die Praxisphase einschließlich der Erstellung des Berichts können maximal 12 Unterrichtseinheiten angerechnet werden.

 

6.3 Praxisprojekt

Im Rahmen eines Praxisprojekts führt der Ausbildungsteilnehmer oder die Ausbildungsteilnehmerin ein Projekt aus dem Tätigkeitsspektrum von Brandschutzbeauftragten in einem Betrieb durch. Dieses Projekt wird zwischen den Ausbildungsteilnehmenden und dem Betrieb abgestimmt und bedarf der Zustimmung der Ausbildungseinrichtung.

Der Bearbeitungsumfang beträgt mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate. Zu dem Projekt ist den Ausbildungsteilnehmenden eine Dokumentation in Textform zu erstellen. Der Bericht ist von einer verantwortlichen Person des Betriebes zu unterschreiben.

Themen können zum Beispiel sein:

Eine angemessene Betreuung ist durch die Ausbildungseinrichtung und den Betrieb sicherzustellen.

Anrechnungsmodus:

Für das Projekt können maximal 20 Unterrichtseinheiten angerechnet werden. Für Praxisphase und Praxisprojekt können in der Summe maximal 24 Unterrichtseinheiten angerechnet werden.

 

6.4 Selbstlernphasen

In Selbstlernphasen eignet sich der Ausbildungsteilnehmer oder die Ausbildungsteilnehmerin auf Basis der zur Verfügung gestellten Medien angemessenen Inhalts, Umfangs und Gestaltung selbständig verschiedene Kompetenzen an. Seitens der Ausbildungseinrichtung ist eine Möglichkeit für Rückfragen und Beratungen im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies kann insbesondere über eine Telefon-Hotline, Chats und E-Mail erfolgen. Anfragen des Ausbildungsteilnehmers sollten im Zeitraum von Montag bis Freitag innerhalb von 24 Stunden beantwortet werden.

Für je 16 angefangene Zeitstunden (vorgesehener Bearbeitungsdauer) sind Lernerfolgskontrollen (LEK) mit einer Bearbeitungsdauer von insgesamt mindestens 30 Minuten durchzuführen. Zwischen zwei LEK sollen mindestens zwei Wochen liegen; die erste LEK soll frühestens nach einem Bearbeitungszeitraum von zwei Wochen erfolgen.

Das nächste Ausbildungskapitel darf erst begonnen werden, wenn die Lernerfolgskontrolle bestanden wurde. Die Lernerfolgskontrolle darf bei Nichtbestehen mehrfach wiederholt werden.

Anrechnungsmodus:

Für 2 vollendete Zeitstunden (vorgesehener Bearbeitungsdauer) in Verbindung mit den entsprechenden Lernerfolgskontrollen wird maximal 1 Unterrichtseinheit angerechnet.

Für Selbstlernphasen können maximal 24 Unterrichtseinheiten angerechnet werden.

 

6.5 Online-Seminar

Bei einem Online-Seminar kommunizieren Lernende und Lehrende über Kommunikationsmittel miteinander. Dabei ist sicherzustellen, dass eine allseitige akustische Verständigung sowie Blickkontakt möglich sind. Lehrende haben die aktive Beteiligung durch geeignete Interaktion und geeignete Methoden sicherzustellen.

Weiterhin muss gewährleistet sein, dass Lehrende und Lernende Zugriff auf die gleichen Arbeitsunterlagen haben. Die Zahl der Ausbildungsteilnehmenden soll 8 nicht überschreiten.

Anrechnungsmodus:

Aufgrund der eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten und der damit verbundenen geringeren Effizienz im Vergleich zur Präsenzausbildung wird 1 Stunde Online-Seminar mit einer Unterrichtseinheit (UE) angerechnet. Pro Tag sollen nicht mehr als 4 Stunden Online-Seminar angeboten werden.

 

6.6 Vereinfachte Übersicht über die Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung

Beispiele für Varianten zur Gestaltung der Ausbildung sind in Anhang 4 dargestellt.

Tab. 1 Vereinfachte Übersicht über wesentliche Anrechnungen verschiedener Lernformen. Die oben genannten Rahmenbedingungen für eine Anrechnung sind zu beachten.

Lernform Maximal
anrechenbare UE
Lernerfolgskontrolle
(LEK)
Umrechnung UE
6.1 Präsenz* Unbegrenzt,
mindestens 32
Schriftliche
Abschlussprüfung,
mündliche
Abschlussprüfung
1 UE = 45 min
6.2 Praxisphase** 12 Bericht 4 UE je Woche Praktikum
4 UE für den Bericht
6.3 Praxisprojekt** 20 Projekt-
dokumentation
20 UE = 4 Wochen bis 3 Monate
6.4 Selbstlernphase 24 Eine je
8 angefangene
Unterrichtseinheiten
8 UE = 16 h + LEK
6.5 Online-Seminar 32 angemessen durch Interaktion 1 UE = 60 min

* die Ausbildung beginnt mit einer Einführungsveranstaltung als Präsenzphase mit mindestens 12 UE
** für Praxisphase und Praxisprojekt können in der Summe maximal 24 UE angerechnet werden