Anhang 2

Kompetenzen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

Nach Abschluss der Ausbildung müssen Brandschutzbeauftragte über folgende Kompetenzen verfügen:

Anmerkung

Die hochgestellten Zahlen hinter den Verben bezeichnen die Kompetenzstufen 1 bis 6 in Anlehnung an Dubs, Metzger und Seitz.

1: Erinnern: Erkennen, wiedergeben .
2: Verstehen: Beschreiben, erläutern, darstellen .
3: Anwenden: Durchführen, übertragen, lotsen .
4: Analysieren: Ermitteln, zuordnen, bestimmen .
5: Evaluieren: Bewerten, abwägen, beurteilen .
6: Kreieren: Entwerfen, entwickeln, planen, konstruieren .

Allgemeine Kompetenzen

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

 

Themenfeld baulicher Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

 

Themenfeld anlagentechnischer Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

 

Themenfeld organisatorischer Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

 

Themenfeld abwehrenden Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte oder die Brandschutzbeauftragte

 

Kompetenzerfassung (Prüfung)

Die angeführten Kompetenzen listen im Wesentlichen die Fach- und Methodenkompetenz auf. Schlüssel für den Erfolg der Arbeit von Brandschutzbeauftragten ist die Fähigkeit, erfolgreich mit anderen zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten (soziale Kompetenz).

Die Anzahl und das Niveau der einzelnen Kompetenzen zeigen deutlich, dass die Hauptanforderungen von Brandschutzbeauftragten im Themenfeld des organisatorischen Brandschutzes liegen. Weiterhin sind insbesondere kommunikative Kompetenzen gefordert. Dementsprechend sollten diese Bereiche in der Kompetenzerfassung den Schwerpunkt bilden.

 

Beispielhafte Vorgehensweisen zur Kompetenzermittlung: