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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 205-023: Brandschutzhelfer
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Anhang

Schaubild zur tabellarischen Verdeutlichung der Unterweisung und Ausbildung

Regelmaßige Brandschutz-Unterweisung
für alle Beschäftigten (§ 6 ArbStättV, ASR A2.2 Abschnitt 7.2 und § 4 DGUV Vorschrift 1)
Unterweisungsdauer nach Notwendigkeit
bei Tätigkeiten auftretende Brandgefährdungen Maßnahmen zur Abwendung von Brandgefährdungen
Brandgefahren am Arbeitsplatz
(z. B. Gefährdungs-
beurteilung)
Umgang mit Zündquellen
(z. B. Betriebsanweisungen)
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen Verhalten im Brandfall
(z. B. Brandschutzordnung Teil A+B)
Flucht- und Rettungswege
(z. B. Evakuierung, Flucht- und Rettungsplan)
Ziel: Arbeitssicherheit durch sicheren Umgang mit Brandgefahren am Arbeitsplatz und richtiges Verhalten im Brandfall durch selbstständiges Verlassen (Flucht) bei unmittelbarer Gefahr
Kenntnisse der betriebsspezifischen Gefahren und Schutzmaßnahmen
(Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen bzw. Brandschutzordnung)
+
i.d.R. 5 % der Mitarbeiter bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2
Ausbildung (Fachkundige Unterweisung) einer ausreichenden Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (vgl. § 6 ArbStättV, § 22 DGUV Vorschrift 1) zur Bekämpfung von Entstehungsbränden (Brandschutzhelfer i.S.d. ASR A2.2 Abschnitt 7.3
Unterweisungsdauer ca. 1,5 bis 2 Stunden
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
(z. B. allgemeine Brandschutz-
maßnahmen)
Betriebliche Brandschutz-
organisation

(z. B. Verantwortung, Zuständigkeiten, Alarmpläne)
Verhalten im Brandfall
(z. B. Brandschutzordnung Teil C)
Gefahren durch Brände
(z. B. Entstehungsbrand, Ausbreitung von Feuer und Rauch)
Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
(z. B. Bedienung, Einsatzgrenzen und Löschtaktik)
+ Praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen
Ziel: Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten
Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und der betrieblichen Brandschutzorganisation Kenntnisse der Brandbekämpfung, der Funktion und Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen
+
größere Anzahl von Brandschutzhelfern
z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (vgl. ASR A2.2 Abschnitte 6.1 und 7.3(2))
Ergänzende Ausbildung für Brandschutzhelfer in einem angemessenen Verhältnis zu den bestehenden besonderen Gefahren (vgl. § 10 (2) ArbSchG) nach Gefährdungsbeurteilung
Ausbildungsdauer nach Bedarf
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
(z. B. betriebsspezifische und besondere Brandschutz-
maßnahmen)
Weitergehende betriebliche Brandschutz-
organisation

(z. B. Selbsthilfekräfte, Betriebs- oder Werkfeuerwehr)
Besonderes Verhalten im Brandfall
(z. B. in Bereichen mit Löschanlagen)
Besondere Gefahren durch Brände
(z. B. elektrische Anlagen, Gefahrstoffe)
Funktions- und Wirkungsweise vorhandener Feuerlöscheinrichtungen
(z. B. Brandklassen, Löschmittel, Bedienung, Einsatzgrenzen und Löschtaktik)
+ Praktische Löschübung mit unterschiedlichen Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
Kenntnisse der besonderen Brandschutzgefahren, der individuellen Brandschutzmaßnahmen (ggf. Brandschutzkonzept) und der betrieblichen Brandschutzorganisation Kenntnisse der besonderen Gefahren bei der Brandbekämpfung und der Funktion und Bedienung der vorhandenen Löscheinrichtungen