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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 207-006: Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
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5 Prüfung der Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen


 

5.1 Prüfgrundlagen

Die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche werden nach DIN 51 097 „Prüfung von Bodenbelägen – Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft – Nassbelastete Barfußbereiche – Begehungsverfahren – Schiefe Ebene“ geprüft.


 

5.2 Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche nach DIN 51 097

Das Prüfverfahren berücksichtigt die bei Bodenbelägen in Nassbereichen anstehenden Belastungsverhältnisse und erfasst weitgehend praxisnah die wichtigsten Parameter für die Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaft für barfuß begangene Bodenbeläge.

Bei diesem Verfahren gehen nacheinander zwei Personen auf einer neigbaren Ebene in aufrechter Haltung vor- und rückwärts über das zu beurteilende Prüfmuster. Der Neigungswinkel wird dabei soweit gesteigert, bis die Grenze des sicheren Gehens erreicht ist und die Personen ausgleiten.

Der erreichte mittlere Akzeptanzwinkel dient zur Beurteilung der Rutschhemmung. Subjektive Einflüsse werden durch ein Kalibrierverfahren eingegrenzt.