5 Prüfungen von Gabelstaplern

Täglich vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer den Gabelstapler durch Sicht- und Funktionsprüfung überprüfen. Erst wenn keine Mängel erkannt werden, darf er den Stapler in Bewegung setzen.

Sichtprüfungen sind bestanden, wenn beispielsweise

Funktionsprüfungen sind bestanden, wenn beispielsweise

Trotz des erheblich erscheinenden Umfanges können die täglichen Sicht- und Funktionsprüfungen in wenigen Minuten durchgeführt werden.

Gabelträger
Bild 5-1: Verbogener Gabelträger

Stets gilt:

Wartungs-, Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten dürfen nur durch Fachpersonal erfolgen.

Unabhängig davon ist der Stapler mindestens einmal jährlich, bei mehrschichtigem Einsatz auch häufiger, durch eine befähigte Person (Sachkundiger) zu prüfen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Darüber hinaus hat sich bewährt, am Gabelstapler eine Prüfplakette anzubringen (Bild 5-2).

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Beseitigung der bei der Prüfung festgestellten Mängel im Prüfnachweis vermerkt wird.

Prüfplaketten, die das Datum der nächsten Prüfung angeben, sollten – zur Vermeidung von Missverständnissen – erst am Gabelstapler angebracht werden, wenn die bei der letzten Prüfung festgestellten Mängel behoben sind.

Prüfplakette
Bild 5-2: Die Prüfplakette erleichtert es dem Fahrer, die Prüffristen zu überwachen