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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-007: Roste – Auswahl und Betrieb
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5 Gefahren durch nachträgliche Veränderungen an Rostsystemen

Nachträgliche Veränderungen werden nicht selten ohne ausreichende Sachkunde durchgeführt. Sie können zu schweren Absturz-Unfällen führen, weil die Festigkeit des Rostsystems nicht mehr gegeben ist. Häufige Ursachen sind:

Bei nachträglichen Veränderungen ist der Hersteller der Rostsysteme zu beteiligen.