5 Lagerung und Transport
5.1 Planung und Vorbereitung
Folgende Fragen sollten bereits in der Planungsphase geklärt werden:
- Stehen ausreichende Lagerflächen für die Zwischenlagerung der Gitterrostbunde auf der Baustelle bzw. im Bereich der Montagestelle zur Verfügung?
- Gibt es eine Zuweisung von der Bauleitung?
- Wie können Gitterroste auf der Montageebene zwischengelagert werden?
- Welche Lasten und Rostabmessungen müssen transportiert werden?
- Stehen geeignete Hebezeuge und Transportmittel zur Verfügung?
- Wird Handtransport möglichst vermieden?
- Sind die Transportwege möglichst kurz?
Folgende Fragen sind vor der Arbeitsaufnahme zu klären:
- Sind Transportwege sicher befahrbar und begehbar?
- Werden durch den Transport, z. B. mit Hebezeugen, eigenes bzw. Personal anderer Firmen gefährdet?
- Sind Maßnahmen zum Schutz der eigenen und der Beschäftigten anderer Unternehmen getroffen?
- Wer trifft u. U. Absprachen mit anderen Firmen?
- Wer kontrolliert die Einhaltung der getroffenen Absprachen und Schutzmaßnahmen?
- Sind die Beschäftigten über den Transport von Lasten unterwiesen und in die Baustelle bzw. Montagestelle eingewiesen?
- Sind sämtliche Arbeitsmittel, die zum Transportieren von Lasten eingesetzt werden sollen, durch eine befähigte Person geprüft worden? Die Prüfungen müssen je nach Bedarf und Einsatzbedingungen (in der Regel jedoch mindestens einmal jährlich) erfolgen.
5.2 Einsatz von Kranen und anderen Hebezeugen
Die Kran- bzw. Hebezeugführung darf auf Bau- und Montagestellen in der Regel nur auf Zeichen einer einweisenden Person das Gerät, mit oder ohne Last, bewegen. Hierzu ist ein Einweiser oder eine Einweiserin zu benennen. Fehlt die einwandfreie Sicht auf die einweisende Person, muss eine Sprechfunkverbindung eingesetzt werden. Die üblichen Handzeichen zur Einweisung sind in der DGUV Information 209-013 "Anschläger" dargestellt.
Lasten nie über Personen hinwegführen. Der Gefahrbereich ist von Personen freizuhalten, z. B. durch Absperren und Kennzeichnen.
Krane und andere Hebezeuge dürfen nur von ausgebildetem, eingewiesenem und beauftragtem Personal bedient werden.
Hubarbeitsbühnen dienen dem Transport von Personen. Müssen in Ausnahmefällen einzelne Gitterroste mit transportiert werden, ist insbesondere darauf zu achten, dass die zulässige Belastung des Gerätes nicht überschritten wird und die Lasten nicht über die Umwehrung des Arbeitskorbes ragen.
5.3 Anschlagen von Rosten
Für das Anschlagen von Rostpaketen, aber auch einzelner größerer Roste, werden als Anschlagmittel meist Hebebänder oder Seile verwendet. Aus deren Kenn- zeichnung geht die Tragfähigkeit hervor (Abb. 3-15). Die DGUV Information 209-021 "Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen" sollte den Anschlägern und Anschlägerinnen an der Montagestelle zur Verfügung stehen.
Weiter ist zu beachten:
- Rostpakete dürfen nicht durch Einhaken unter die Umschnürung angeschlagen werden.
- Bei unsymmetrischen Rosten oder Rostpaketen sollte der Schwerpunkt bekannt sein.
- Die Last ist so anzuschlagen, dass sie während des Hebevorgangs nicht verrutschen kann. Dies ist insbesondere zu beachten bei nicht umschnürten Rostpaketen oder unsymmetrischen Rosten.
- Im Hängegang darf nicht angeschlagen werden.
- Es sind nur Lasthaken mit Hakensicherung einzusetzen.
- Je nach Örtlichkeit und Transportvorgang soll die Last mit Hilfe eines Führungsseils geführt werden.
- Erst auf Anweisung der Anschlägerin oder des Anschlägers darf die Hebezeugführung die Last anheben.
Anschlagmittel
- nur einsetzen, wenn sie unbeschädigt und deren Etikettenbeschriftung lesbar ist,
- nicht über die zulässige Belastung entsprechend der Anschlagart beanspruchen,
- nicht mit einem Neigungswinkel von mehr als 60° einsetzen,
- nicht durch Knoten verbinden, verlängern oder kürzen,
- nicht über scharfe Kanten ziehen bzw. Kantenschutz verwenden (Zwischenlagen aus Holz, Kantenschoner oder Rohrhalbschalen einsetzen) und
- bei Beschädigungen nicht weiter verwenden und zuverlässig aus dem Verkehr ziehen.
5.4 Transport von Hand
Die Wirbelsäule des Menschen ist für eine aufrechte Körperhaltung geschaffen und für das Heben und Tragen von Lasten nur bedingt geeignet (Abb. 5-1).
Abb. 5-1 Verlegen von Gitterrosten in ergonomisch ungünstiger Haltung
Deshalb sind Handtransporte auf das notwendigste Maß zu beschränken.
Geeignete Hilfsmittel (z. B. Gabelhubwagen, Stapler, Krane und Winden) sollten den Beschäftigten zur Verfü- gung stehen, um körperliche Belastungen möglichst gering zu halten. Ist der Einsatz solcher Hilfsmittel nicht möglich, z. B. beim Verlegen einzelner Roste in schwer zugänglichen Bereichen, lassen sich Gesundheitsschäden durch richtige Hebe- und Tragetechniken vermeiden. Auch hierüber sollte das Personal unterwiesen werden.
Wenn möglich sollten zur Verringerung der körperlichen Beanspruchung Trage- bzw. Verlegehilfen verwendet werden.
Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) sowie die Lastenhandhabungsverordnung (§ 2) fordern die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, wenn Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten nicht sicher auszuschließen sind. Für diese Gefährdungsanalyse werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die Leitmerkmalmethoden empfohlen.