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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-008: Roste – Montage
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Anhang 1
Montageanweisung

Montageanweisung

gemäß Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (§ 17 DGUV Vorschrift 38 und 39) für den Auftrag (Baustelle):

1 Allgemeines

Auftraggeber/in, Bauherr/in:

Bauleitung, Aufsichtführung, Koordination:

Beginn der Arbeiten:

Voraussichtl. Ende:

2 Beschreibung der Bauarbeiten (Montagefolge)*:

3 Sicherheitsmaßnahmen und -hinweise*

(siehe z. B. § 17 Durchführungsanweisungen DGUV Vorschrift 38 und 39)

3.1 beim Anschlagen, Transportieren, Lagern, Ein- und Ausbauen, ... der Bauteile:

3.2 für die Tragfähigkeit und Standsicherheit des Bauwerks und seiner Teile (Nachweis kritischer Montagezustände):

3.3 für das Erstellen hochgelegener Verkehrswege und Arbeitsplätze (z. B. Aufstiege, Gerüste):

3.4 bei besonderen Gefahren (z. B. gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Unternehmen, elektrischer Strom, Gefahrstoffe) und mögliche Schutzmaßnahmen (z. B. Persönliche Schutzausrüstung, Einweisung, Sicherungsposten, Hilfsmittel):

Datum: 

MA erstellt von: 

MA geprüft von: 

* Ergänzende Hinweise können auf separatem Blatt oder in Zeichnungen/Skizzen enthalten sein.