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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-008: Roste – Montage
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Anhang 4
Unterweisungsnachweis (Muster)

Unterweisungsnachweis
§ 4 der UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) bzw. § 12 Arbeitsschutzgesetz

Firma: Mustermann und Söhne
Abteilung: Stahlbaumontage
Vorgesetzter: Hr. Muster, Montageleiter
Datum der Unterweisung: 23.11.06, Uhrzeit: 07:30 Uhr
Ort/Baustelle: Musterstadt, Gewerbegebiet A, Lagerhalle Fa. XY
Unterweisung über: Montage von Rosten

Unterweisungsinhalte

  • Einweisung in die Besonderheiten der Baustelle
    Baustellenkoordinator, Bauleitung, Verhalten bei Unfällen, Bränden, Erste-Hilfe-Alarmplan, Baustellenverkehrsordnung, Lagerflächen und Stapelordnung
  • Transport der Rostpakete, Ablagerung auf den Bühnen, Verlegeplan, Verhalten bei extremen Witterungsbedingungen (Schneeberäumung)
  • Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung und Einweisung in die Montageanweisung
    Arbeiten auf der Bühne erst gestattet, wenn die Bühnenaußenkanten vollständig mit bauseits verbleibenden Geländern gesichert sind und Auffangnetze komplett montiert und übergeben wurden. Zugang zur Bühne über zuvor zu montierende Treppen aus Rosten. Tragfähige Abdeckung der verbleibenden Bühnenöffnungen mit gegen Verschieben gesicherten Bohlen mit einer Dicke von 4,5 cm.
  • Hinweis auf Arbeitsschutzbestimmungen
  • § 12 DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten", DGUV Information 201-023 "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten", DGUV Information 208-008 "Roste – Montage"
Teilnehmer/in Unterschrift
   
   
   
   
   
   
   
Ort, Datum Unterschrift der/des Unterweisenden