Anhang 5
Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Unternehmen

 

Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

gemäß Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen", Abs. 2.1, der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (DGUV Regel 100-500 und 100-501)

Herr/Frau: 

geb: 

Wohnort:

wird in vorstehend genanntem Unternehmen mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt.

Die Beauftragung gilt für folgende Hubarbeitsbühne(n):

Hersteller   Typ
 
 
 
 
 
 
 

Die Befähigung zum Bedienen der vorstehend genannten Hubarbeitsbühne(n) gemäß Kapitel 2.10 "Betreiben von Hebebühnen", Abs. 2.1, der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (DGUV Regel 100-500 und 100-501) gegenüber der Unternehmensleitung nachgewiesen.

Die Unterweisung erfolgte durch:

     
Datum Unternehmer/in Beauftragte/r