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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-019: Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
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10 Schlussgedanken

Fahrbare Hubarbeitsbühnen sind hochtechnisierte Geräte, die das Arbeiten in großen Höhen ermöglichen.

Sie bieten die erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, um bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein unfallfreies Arbeiten zu gewährleisten. Wesentlichen Einfluss auf das Sicherheitsniveau haben die Personen, die mit Hubarbeitsbühnen umgehen. Vermieter, Betreiber, Unternehmer und Führungskräfte, Prüfer, Instandhaltungspersonal und vor allen Dingen die Bedienpersonen tragen ihren Teil dazu bei.

Entscheidend ist, dass alle Beteiligten ihren Pflichten mit hohem Verantwortungsbewusstsein nachkommen.

Voraussetzung hierfür ist das notwendige Wissen, aber auch der Wille zum sicheren Arbeiten und nicht zuletzt ein ausreichendes Maß an Kontrolle.