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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-019: Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
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Vorwort

Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. Die Leiter als kurzzeitiger Arbeitsplatz verliert immer mehr an Bedeutung.

Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen bedeutet aber nicht sofort eine Senkung des Unfallgeschehens. Zum sicheren Betreiben gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können.

Neben dem Fachwissen müssen ebenso die Gefährdungen beim Umgang erkannt und Maßnahmen festgelegt werden.

Die in der Praxis aufgetretenen Arbeitsunfälle zeigen, dass die Gefahren beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen unterschätzt werden. Sie lassen sich im Wesentlichen auf folgende Schwerpunkte zurückführen: Umkippen der Hubarbeitsbühne, Absturz aus der Hubarbeitsbühne und Quetschen unter Konstruktionen.

Dies zeigt, dass technisches Versagen der Bühnen selten eine Rolle spielt. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass alle Bediener, die Maschinen verwenden, angemessen geschult, unterwiesen und eingewiesen werden.

Diese BG-Information wendet sich an Unternehmer, die Hubarbeitsbühnen verleihen und benutzen sowie an Service- und Wartungsfirmen und an Bediener. Sie soll den o. g. Verantwortlichen und Bedienern helfen, die fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher zu warten, zu prüfen und zu betreiben.

Hinweis:
In dieser Broschüre sind einzelne Textabschnitte farblich gekennzeichnet worden.
Diese Kennzeichnung weist darauf hin, dass eine spezielle Personengruppe besonders angesprochen wird.
    =  Unternehmer (Vermieter, Mieter)
    =  Bediener
    =  Instandhaltungs- und Prüfpersonal