In der modernen Produktion kommt der Logistik eine immer größere Bedeutung zu. Daher werden immer mehr Regallager eingesetzt, die von Gabelstaplern unterschiedlicher Bauart beschickt werden.
Von einem Schmalgang spricht man, wenn die Regalgassen so eng sind, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand von 0,5 m nach beiden Seiten für eine Person zwischen Stapler bzw. transportiertem Material und den Regalen nicht gegeben ist. Dann besteht für Personen in den Regalgassen Quetschgefahr, da sie wegen des geringen Abstandes zwischen Stapler bzw. Material und Regal nicht vor dem Stapler ausweichen können.
In Schmalgängen müssen immer Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung von Personen zu verhindern. Diese sind in DIN 15185-2:2013-07 Flurförderzeuge – Sicherheitsanforderungen – Teil 2: Einsatz in Schmalgängen beschrieben.
Beispiele für Sicherungsmaßnahmen:
Am Ende eines Regalganges kann beim Herausfahren des Staplers eine Gefährdung durch Querverkehr entstehen. Dann muss sichergestellt werden, dass der Stapler zwangsläufig nur mit verminderter Geschwindigkeit aus der Regalgasse herausfahren kann ("Gangendesicherung").
Abb. 81 Schmalgang