Automatisierte Plattenlager (Flächenlager) werden in der modernen Produktion eingesetzt, wenn mittlere bis größere Plattenmengen bzw. Platten mit vielen unterschiedlichen Dekoren zu lagern sind. Häufig ist an das Lager eine Plattenaufteilsäge angeschlossen, die automatisch vom Lager aus beschickt wird.
In einem automatischen Flächenlager werden die einzelnen Plattenstapel durch ein verfahrbares Portal bedient. Meistens werden Vakuumsauger zum Greifen der Platten eingesetzt.
Bei einem "chaotischen Lager" werden die Stapel aus unterschiedlichen Platten aufgebaut, je nachdem, wo gerade Platz ist. Nur die Steuerung des Lagers kennt den Ort, an dem sich eine bestimmte Platte befindet.
Abb. 82 Automatisches Plattenlager
Durch die automatischen Bewegungsabläufe bestehen im gesamten Lagerbereich sowie am Übergabeplatz Quetschgefahren. Daher müssen an automatischen Plattenlägern immer Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung von Personen zu verhindern.
Übliche Sicherungsmaßnahme ist die vollständige Umzäunung des Lagerbereichs oder eine Kombination aus Umzäunung und Lichtschranken.
Der Zutritt von Personen ist durch Türen möglich, die durch Schalter überwacht werden. Beim Öffnen einer Türe bzw. beim Durchschreiten einer Lichtschranke müssen sämtliche gefährlichen Bewegungen im Lager abgeschaltet werden. Der Wiederanlauf der automatischen Abläufe darf erst nach dem Schließen der Türe und nach einer Quittierung von außerhalb der Umzäunung möglich sein.
Der Übergabeplatz muss durch eine Umzäunung bzw. Lichtschranken vom eigentlichen Lager getrennt sein. Als Zugangssicherung zwischen Umgebungsbereich und Übergabeplatz werden meistens Lichtschranken eingesetzt. Beim Unterbrechen der Lichtschranken muss sichergestellt sein, dass sich das Portal nicht mehr über den Übergabeplatz bewegen kann. Innerhalb des Lagers findet weiterhin der automatische Betrieb statt. Erst wenn die Lichtschranke von außerhalb quittiert wird, kann sich das Portal wieder über dem Übergabeplatz bewegen.
Automatische Plattenlager gelten als Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie. Der Hersteller ist verpflichtet:
Wir empfehlen, bei Planung und Inbetriebnahme den Beratungsdienst des Unfallversicherungsträgers hinzuzuziehen, um überprüfen zu lassen, ob der Hersteller die Anlage vorschriftenkonform abgesichert hat.
Abb. 83 Lichtschranke