13 Sicherung von automatischen Transportwagen

Automatische Transportwagen gelten als Maschine im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie. Der Hersteller ist verpflichtet:

Wir empfehlen, bei Planung und Inbetriebnahme den Beratungsdienst der Unfallversicherungsträger hinzuzuziehen, um überprüfen zu lassen, ob der Hersteller die Anlage vorschriftenkonform abgesichert hat.


13.1 Automatische Verschiebewagen

Automatische Verschiebewagen werden zum Transport von Material zwischen Rollenbahnen eingesetzt. Die Steuerung der Verschiebewagen erfolgt automatisch, auf dem Wagen wird im Normalbetrieb kein Fahrer bzw. keine Fahrerin eingesetzt.

Durch die automatische Bewegung bestehen Quetschgefahren zwischen dem Verschiebewagen und den anschließenden Rollenbahnen sowie zu Gebäude- oder Maschinenteilen. Diese Gefahr besteht nicht nur am Boden, sondern auch an den Aufbauten des Verschiebewagens.

Die Gefahren durch automatische Verschiebewagen werden meistens durch Laserscanner abgesichert. Die Laserscanner tasten mit einem Laserstrahl den Fahrbereich vor dem Wagen ab und erkennen, wenn dort eine Person oder ein anderes Hindernis steht. Abhängig von der Entfernung des erkannten Hindernisses zum Wagen wird der Verschiebewagen dann auf eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit gebracht oder anschließend gestoppt.

Andere Möglichkeiten der Absicherung sind Schaltleisten bzw. Bumper oder federnd gelagerte Schaltgestänge. Diese sprechen bei Berührung mit einem Hindernis an und der Wagen wird sofort gestoppt.

Bei der Anordnung der Schalteinrichtung muss der Bremsweg berücksichtigt werden. Der Wagen muss trotz Bremsweg vor dem Hindernis zum Stillstand kommen. Alle Schutzmaßnahmen müssen in beide Fahrtrichtungen funktionieren.

Befinden sich unmittelbar neben der Fahrbahn feste Bauteile, wie z. B. Säulen des Gebäudes oder Umzäunungen von Maschinen, können zu den Aufbauten des Verschiebewagens und zu dem transportierten Stapel Quetschgefahren bestehen. Eine Quetschgefahr besteht, wenn ein Sicherheitsabstand von 0,50 m nicht eingehalten werden kann. Dies sollte bereits bei einer Planung berücksichtigt werden. Kann dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, müssen zusätzlich zum Laserscanner im Bodenbereich noch weitere Maßnahmen zur Absicherung gegen Quetschgefahren in Oberkörper- und Kopfhöhe getroffen werden.

Abb. 84 Querverschiebewagen mit Laserscanner

Abb. 84  Querverschiebewagen mit Laserscanner


Abb. 85 Querverschiebewagen mit Laserscanner und Projizierung der Piktogramme auf Boden

Abb. 85  Querverschiebewagen mit Laserscanner und Projizierung der Piktogramme auf Boden "Achtung Staplerverkehr"


Abb. 86 Längsverschiebewagen mit Laserscanner

Abb. 86  Längsverschiebewagen mit Laserscanner


Abb. 87 Absicherung im Bodenbereich durch Bumper

Abb. 87  Absicherung im Bodenbereich durch Bumper


13.2 Fahrerlose Transportsysteme (FTS)

Die Gefahren durch fahrerlose Transportsysteme sind vergleichbar mit denen von Verschiebewagen. Die Gefahren werden meistens durch Laserscanner abgesichert.

Abb. 88 Schleppkettenförderer

Abb. 88  Schleppkettenförderer


Abb. 89 Auskoppelstelle des Schleppkettenförderers

Abb. 89  Auskoppelstelle des Schleppkettenförderers


Abb. 90 Not-Halt

Abb. 90  Not-Halt

Die Laserscanner tasten mit einem Laserstrahl den Fahrbereich vor dem Wagen ab und erkennen, wenn dort eine Person oder ein anderes Hindernis steht. Abhängig von der Entfernung des erkannten Hindernisses zum Wagen wird der Verschiebewagen dann auf eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit gebracht und anschließend gestoppt.

Abb. 91 Mensch neben Schleppkettenförderer

Abb. 91  Mensch neben Schleppkettenförderer