4 Verringerung der körperlichen Belastungen

4.1 Mögliche Gefährdung des Rückens oder der Gelenke

Der Gesetzgeber hat mit dem Arbeitsschutzgesetz alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, die Gefährdungen für ihre Beschäftigten im Betrieb zu ermitteln und zu beurteilen. Dies gilt auch für die Gefährdungen des Rückens und der Gelenke.

Doch welche Tätigkeiten sind für Rücken und Gelenke belastend?

In der DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?" finden Sie weitere Erläuterungen zu

4.2 Ab wann wird von einer Gefährdung gesprochen?

Der menschliche Körper ist von seiner Bestimmung her für zeitweilige Bewegung auch in ungünstigen bzw. extremen Positionen ausgelegt. Auch das Aufbringen von Kräften innerhalb seiner Möglichkeiten wurde von der Natur für den Menschen vorgesehen. Daher sagt das alleinige Vorkommen einer oder mehrerer der oben angeführten Tätigkeiten noch nichts über die Höhe der Beanspruchung und die damit verbundene Gefährdung für Rücken und Gelenke aus.

Neben dem Erkennen der belastenden Tätigkeiten ist also besonders die Höhe, die Dauer und die Häufigkeit der Belastungen zu ermitteln, um Gefährdungen für Rücken und Gelenke zu erkennen und zu beurteilen.

Darüber hinaus können individuelle Faktoren wie Alter und Geschlecht einen großen Einfluss auf die Beanspruchung haben und sollten dementsprechend in die Bewertung einbezogen werden.

Im Einzelfall kann zur Prüfung der Belastung durch das Heben und Tragen schwerer Lasten auch die Lastenhandhabungsverordnung herangezogen werden.

Weitere Details finden Sie unter www.baua.de (Stichwort: Leitmerkmalmethode).


4.3 Beispiele zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen

Kommissionieren, Beladen, Entladen
Bei der Kommissionierung sollten die Transportwege kurz sein. Dazu muss der Ablauf so organisiert werden, dass wiederholtes Umschichten und Umstellen verpackter Möbelteile vermieden wird.

Lösungsbeispiel
Die zu versendenden Teile werden auf Rollenbahnen in die Nähe der Kommissioniergestelle transportiert, welche wiederum anschließend – z. B. mit Handhubwagen – in die LKW gefahren werden.

Hilfsmittel zur Reduzierung von Höhendifferenzen
Um in aufrechter Körperhaltung arbeiten zu können, muss die Arbeitshöhe angepasst werden.

Abb. 2 Rollenbahn im Kommissionierbereich

Abb. 2  Rollenbahn im Kommissionierbereich


Abb. 3 Abtransport kommissionierter Ware auf Handhubwagen

Abb. 3  Abtransport kommissionierter Ware auf Handhubwagen


Abb. 4 Abtransport kommissionierter Ware auf Handhubwagen

Abb. 4  Abtransport kommissionierter Ware auf Handhubwagen


Abb. 5 Scherenhubtisch

Abb. 5  Scherenhubtisch


Abb. 6 Scherenhubtisch zur Anpassung der Arbeitshöhe

Abb. 6  Scherenhubtisch zur Anpassung der Arbeitshöhe

Werkstücktransport ohne Heben und Tragen
Die körperliche Belastung wird am deutlichsten reduziert, wenn manuelles Heben und Tragen weitgehend entfällt.

Abb. 7 Fahrbarer Bestücktisch zur Handhabung von großen, schweren Werkstücken

Abb. 7  Fahrbarer Bestücktisch zur Handhabung von großen, schweren Werkstücken


Abb. 8 Fahrgestell eingesetzt beim Türtransport

Abb. 8  Fahrgestell eingesetzt beim Türtransport


Abb. 9 Anlieferung der Werkstücke über Rollenbahnen

Abb. 9  Anlieferung der Werkstücke über Rollenbahnen


Abb. 10 Beispiele für Türheber

Abb. 10  Beispiele für Türheber

Höhenverstellbare Arbeitstische
Anpassung an die Arbeitshöhe und Verfahrbarkeit ermöglichen eine aufrechte Körperhaltung und geringere Belastung.

Abb. 11 Höhenverstellbarer und verfahrbarer Montagetisch mit Energieanschluss

Abb. 11  Höhenverstellbarer und verfahrbarer Montagetisch mit Energieanschluss


Abb. 12 Montagetisch, höhenverstellbar und verfahrbar

Abb. 12  Montagetisch, höhenverstellbar und verfahrbar


4.4 Erhöhte Belastungen – was tun?

Das TOP-Prinzip
Erhöhte oder zu hohe Belastungen beeinträchtigen die Leistung der Beschäftigten und damit den Erfolg des Unternehmens. Sie führen zu häufigen Erkrankungen mit Fehlzeiten, Störungen im Betrieb und damit zu zusätzlichen Kosten.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung oder Beseitigung erhöhter Belastungen. Zur optimalen Reduzierung der Belastungen ist oft eine Kombination mehrerer Maßnahmen sinnvoll oder sogar erforderlich.

Technische Maßnahmen sollten grundsätzlich den Vorrang vor organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen haben. Darum das "TOP-Prinzip" der Prävention:

Beispiele für technische Hilfsmittel zum Bewegen von Lasten

Abb. 13 Beispiele für technische Hilfsmittel zum Bewegen von Lasten

Abb. 13  Beispiele für technische Hilfsmittel zum Bewegen von Lasten

Beispiele für organisatorische Maßnahmen

An einem Schleifarbeitsplatz legen an einer Bandschleifmaschine zwei Beschäftigte ca. 13 kg schwere Möbelteile auf das Förderband. Zwei weitere Beschäftigte schleifen ca. 1 kg schwere Schubkastenfronten von Hand. Durch Arbeitsplatzrotation wird erreicht, dass die Belastung durch Heben und Tragen unter den Beschäftigten gleichmäßig verteilt wird. Gleichzeitig wird die einseitige Belastung des Hand-Arm-Systems durch das Handschleifen reduziert.

Abwechseln von Kommissioniertätigkeiten mit Verladetätigkeiten, d.h., Beschäftigte, die einzelne Kommissionen nach Lieferlisten zusammenstellen, wechseln sich mit anderen Beschäftigten ab, die die Kommissionen in die LKW verladen.

Arbeitsplätze so anordnen, dass Häufigkeit und Entfernung des manuellen Transportes schwerer Teile verringert werden. Dies gelingt z. B. durch eine andere Anordnung bzw. Verlängerung der Rollenbahnen. Einsatz von z. B. Rollenbahnen, Gehängen oder Transportwagen.

Die Beschäftigten wissen am besten, welche Belastungen an ihrem Arbeitsplatz bestehen. Sie sollten deshalb in alle Maßnahmen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen und zur Optimierung von Arbeitsabläufen einbezogen werden. Dies ist Voraussetzung für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und für den Erfolg einzelner Maßnahmen.

Beispiele für personenbezogene Maßnahmen

Weitere Informationen finden Sie in der DGUV Information 208-033.