5 Wege, Lagerflächen

Die Wege und Lagerflächen müssen

Abb. 14 Arbeitsbereich mit rutschfesten Standflächen und ausgekleideten Rollengängen

Abb. 14  Arbeitsbereich mit rutschfesten Standflächen und ausgekleideten Rollengängen

Transportwege für Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge müssen so breit sein, dass die Lasten in niedrigster Stellung der Gabelzinken verfahren werden können. Zu Teilen der Umgebung muss beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m gewährleistet sein. Bei Gegenverkehr ist zusätzlich ein Begegnungszuschlag von 0,4 m vorzusehen.

Abb. 15 Sicherheitsabstand

Abb. 15  Sicherheitsabstand


Abb. 16 Verkehrswegbreiten, Sicherheitszuschläge Quelle: ASR A 1.8

Abb. 16  Verkehrswegbreiten, Sicherheitszuschläge
Quelle: ASR A1.8

Die Verkehrswegbreite bei Fußgängerverkehr beträgt 0,875 m. Die Breiten mit (gemeinsamen Fußgänger- und) Fahrzeugverkehr entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.(Vgl. ASR A1.8)

Tabelle 4 Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten für Geschwindigkeiten ≤ 20 km/h

Betriebsart Randzuschlag Begegnungszuschlag
Fahrzeugverkehr 2 Z1 = 2 × 0,50 m = 1,00 m Z2 = 0,40 m
Gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr 2 Z1 = 2 × 0,75 m = 1,50 m Z2 = 0,40 m