Die Wege und Lagerflächen müssen
Abb. 14 Arbeitsbereich mit rutschfesten Standflächen und ausgekleideten Rollengängen
Transportwege für Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge müssen so breit sein, dass die Lasten in niedrigster Stellung der Gabelzinken verfahren werden können. Zu Teilen der Umgebung muss beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m gewährleistet sein. Bei Gegenverkehr ist zusätzlich ein Begegnungszuschlag von 0,4 m vorzusehen.
Abb. 15 Sicherheitsabstand
Abb. 16 Verkehrswegbreiten, Sicherheitszuschläge
Quelle: ASR A1.8
Die Verkehrswegbreite bei Fußgängerverkehr beträgt 0,875 m. Die Breiten mit (gemeinsamen Fußgänger- und) Fahrzeugverkehr entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.(Vgl. ASR A1.8)
Tabelle 4 Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten für Geschwindigkeiten ≤ 20 km/h
Betriebsart | Randzuschlag | Begegnungszuschlag |
Fahrzeugverkehr | 2 Z1 = 2 × 0,50 m = 1,00 m | Z2 = 0,40 m |
Gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr | 2 Z1 = 2 × 0,75 m = 1,50 m | Z2 = 0,40 m |