7 Transportieren und Lagern von Platten und Schnittholz
7.1 Heben und Transportieren von Hand
Beim innerbetrieblichen Transport von Hand sollten Hilfsmittel benutzt werden, z. B.
- Tragegriffe/-zangen,
- Plattenroller,
- Plattentransportwagen, bevorzugt mit Kippfunktion,
- Transporthubwagen (z. B. Scherenhubwagen).

Abb. 25 Durch geeignete Tragegriffe können plattenförmige Werkstücke bequem erfasst und in günstiger Körperhaltung transportiert werden

Abb. 26 Durch Plattentransportwagen entfällt manuelles Heben und Tragen

Abb. 27 Plattenklemmwagen

Abb. 28 Plattenklemmwagen; durch das Eigengewicht wird die Platte geklemmt

Abb. 29 Durch Plattenschwenkwagen entfällt manuelles Heben und Tragen

Abb. 30 Entnahme aus dem senkrechten Plattenlager, Kippen der Platte und waagrechte Zuführung auf benötigter Höhe, z. B. an einer Formatkreissäge

Abb. 31 Plattenschwenkwagen – Platte senkrecht in Transportposition

Abb. 32 Plattenschwenkwagen – Platte waagrecht geschwenkt

Abb. 33 Montagetisch, höhenverstellbar, auch zum Transport geeignet

Abb. 34 Transporthubwagen mit Höhenverstellung
Beim Tragen von Hand grundsätzlich Handschuhe tragen, vorzugsweise mit rutschhemmender Beschichtung, z. B. Gumminoppen. Durch die rutschhemmende Beschichtung der Handschuhe ist ein wesentlich geringerer Kraftaufwand beim Halten nötig.

Abb. 35 Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung und guter Griffigkeit
7.2 Transportieren mit Flurförderzeugen
Der Unternehmer oder die Unternehmerin darf nur Stapler einsetzen, mit denen die Last sicher transportiert werden kann. Dabei muss beachtet werden:
- Nenntragfähigkeit
- Gabelzinkenlänge
- Gabelbreitenverstellung

Abb. 36 Halbkugelspiegel

Abb. 37 Halbkugelspiegel an jeder Kreuzung
Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss beim Transport der Last immer eine gute Sicht auf die Fahrbahn haben. Große Lasten schränken die Sicht häufig stark ein. Dann sollten Kamerasysteme eingesetzt werden, die so am Fahrzeug befestigt sind, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin über einen Bildschirm eine gute Sicht auf den Fahrweg hat.

Abb. 38 Kamerasystem

Abb. 39 Kamerasystem für Rückwärtsfahrt

Abb. 40 Kamerasystem
Gabelstapler stellen bei den Unfallversicherungsträgern ein hohes Unfallrisiko dar. Jedes Jahr werden mehrere Versicherte getötet und viele weitere verletzt, weil sie von Staplern angefahren, überfahren oder von abrutschenden oder umkippenden Lasten getroffen werden oder weil der Stapler umgekippt ist. |

Abb. 41 Stapler mit optischer Fahrweg-Warneinrichtung

Abb. 42 Rückwärtsfahrt an Schräge

Abb. 43 Rückwärtsfahrt
Wenn nur gelegentlich Lasten transportiert werden müssen, die die Sicht nach vorne einschränken, kann auch rückwärts gefahren oder ein Einweiser bzw. eine Einweiserin zu Hilfe genommen werden.
Mit hochgestellter Last darf nur zum Auf- und Absetzen verfahren werden.
Damit sich die Last nicht unbeabsichtigt verschieben kann, wird empfohlen, Stapel nur gebündelt oder mit Spanngurten gesichert zu transportieren. Dies kann z. B. beim Transport beschichteter Platten oder beim Transport von Massivholz unterschiedlicher Abmessungen auf unebenen Wegen notwendig sein.

Abb. 44 Hochgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen, Aufgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen
Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleibt. Es wird dringend empfohlen, Stapel so zu errichten, dass zwischen ihnen ein Abstand von mindestens 100 mm eingehalten ist.
Andere Lösungen sind:
- Anbringen von (einklappbaren) Gabeleinschubbegrenzungen
- Anbringen von Markierungen auf den Gabelzinken

Abb. 45 Absturz der hinteren Ladungseinheiten bei Doppelreihen in einem Blocklager durch zu lange Gabelzinken
7.3 Einsatz von Hebehilfen, Handlinggeräten
Um körperliche Belastungen beim Transport zu reduzieren, sollten Hebehilfen eingesetzt werden. Durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Transport mittels Brückenkran und Greifklemme, Schlauchheber oder Vakuumheber, kann das manuelle Absetzen, Umsetzen, Drehen und Wenden von Werkstücken erleichtert werden.

Abb. 46 Vakuum-Hebegerät für das Plattenhandling

Abb. 47 Hebeeinrichtung

Abb. 48 Vakuumheber für Schnittholz
7.4 Vertikale Plattenlagerung
Vertikale Lagerung hat u.a. den Vorteil, dass auf jede einzelne Platte leicht zugegriffen werden kann.
Platten oder größere Plattenabschnitte nie ungesichert anlehnen!
Das Abstützen einzelner Platten oder gar ganzer Plattenpakete durch Personen ("Blättern") ist verboten. Dies führt zu schwersten Unfällen, da die erforderlichen Stützkräfte von Personen nicht aufgebracht werden können. |

Abb. 49 Berechnung der Haltekraft

Abb. 50 Plattenlager
Bei der Dimensionierung der Lagereinrichtung müssen die erheblichen seitlichen Stützkräfte und zusätzliche Stoßkräfte beim Blättern berücksichtigt werden. Die Fächer dürfen höchstens 0,5 m breit sein.

Abb. 51 Unzulässiges "Blättern" in einem Plattenlager
Tabelle 5 Berechnung für 6 Platten
Winkel | 5° | 10° | 15° | 20° | 25° | 30° |
Höhe Angriffspunkt [m] | 2,04 | 2,02 | 1,98 | 1,93 | 1,86 | 1,78 |
Auslenkung der Platte [m] | 0,18 | 0,36 | 0,53 | 0,70 | 0,87 | 1,03 |
Haltekraft [kg] | 21,5 | 43,3 | 65,8 | 89,3 | 114,4 | 141,7 |
Haltekraft [N] | 211 | 424 | 645 | 876 | 1123 | 1390 |
2,8 m x 2,05 m x 19 mm [Breite x Höhe x Dicke] bei Rohdichte 750 kg/m3; Gewicht der Platte 81,8 kg; Angriffspunkt an der oberen Ecke der Platte |

Abb. 52 Plattenlager mit vorgesetzten Rollen

Abb. 53 Seitlich offenes Gestell

Abb. 54 Vertikales Plattenlager
Das Einbringen und Entnehmen von Platten kann durch vorgesetzte Rollen und einen glatten Bodenbelag erleichtert werden. Für kleine Lager kann auch eine frei bewegliche Bodenrolle eingesetzt werden.
Die vertikale Lagerung von Platten in seitlich offenen Gestellen ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Jedes Gestell darf nur Platten gleicher Sorte und Abmessungen enthalten, damit nicht "geblättert" werden muss.
- Die Platten müssen geneigt im Gestell stehen, wobei ein Neigungswinkel von mindestens 10° eingehalten werden muss.
- Die Platten dürfen nur einzeln von vorne abgenommen werden. Ein "Blättern" im Paket ist verboten.
Um die Gestelle leicht und sicher bewegen sowie genau zur Sägemaschine ausrichten zu können, sollten sie motorisch angetrieben sein.

Abb. 55 Verfahrbares Lagergestell
Um Stolperstellen zu vermeiden, müssen die Schienen von verfahrbaren Gestellen in den Boden eingelassen sein.
Verfahrbare Lagergestelle (Magazine) erleichtern die Beschickung und Entnahme von Platten. Die Platten können dabei über eine Führungsrolle aus jedem Fach direkt an die Vertikalplattenkreissäge gezogen werden.
7.5 Horizontale Plattenlagerung
Bei Platten sollte die horizontale Lagerung bevorzugt werden:
- Sie ist sicher, weil die Platten nicht umfallen können
- Ein Verformen/Durchbiegen der Platten wird verhindert
- Die Plattenkanten werden geschont
- Der Transport mit Staplern, Handhubwagen u. Ä. wird erleichtert
Allerdings erfordert die horizontale Lagerung eine größere Lagerfläche. Bei der Lagerung auf Stapelhölzern sollte beachtet werden:
- Nur gleich hohe Stapelhölzer verwenden
- Stapelhölzer mindestens 80 mm x 80 mm dick, damit die Gabeln von Staplern problemlos eingeschoben werden können
- Die Stapelhölzer aufeinander gesetzter Plattenstapel müssen sich übereinander befinden, damit die Lasten sicher übertragen werden können.

Abb. 56 Plattenstapel
Die Höhe der Plattenstapel soll in geschlossenen Räumen das 6-fache der Stapelbreite bzw. des Abstandes der äußeren Stapelhölzer nicht überschreiten. Der Standsicherheitsfaktor gegen Kippen muss mindestens 2,0 betragen.
Hinweise zur Berechnung finden sich in Anhang 1 der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte". Eine Sicherung gegen Umfallen wird durch versetzte Platten (Stapeln im Verbund) erreicht. Dadurch können auch kleine Plattenformate hoch gestapelt werden.

Abb. 57 Versetzte Platten
7.6 Lagerung von Schnittholz
Stapel müssen so errichtet werden, dass sie nicht umstürzen können.
- Stapel nur auf festem Untergrund errichten.
- Auf standsicheren Stapelaufbau achten, z. B.:
- Kanthölzer verwenden
- Stapelsteine verwenden
- Die Stapelhölzer aufeinander gesetzter Schnittholzstapel müssen sich übereinander befinden, damit die Lasten sicher übertragen werden können.
- Grundsätzlich Höhe der Stapel so einrichten, dass
- bei Lagerung im Freien das 3fache der Stapelbreite
- wenn nicht mit Windeinflüssen zu rechnen ist, z. B. in geschlossenen Räumen, das 4fache der Stapelbreite nicht überschritten wird.
Bei der Stapelung ist eine maximale Schiefstellung des Stapels von 2° zu beachten (entspricht einer seitlichen Auslenkung von höchstens 10 cm in 3 m Höhe). Bei Überschreitung dieser Schiefstellung muss der Stapel in gefahrloser Weise abgetragen werden, z. B. mit einem Stapler.
Aus Schnittholzstapeln dürfen Bretter nicht seitlich herausgezogen werden, sondern sind immer von oben wegzunehmen.

Abb. 58 Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter

Abb. 59 Stapelhöhe: im Freien höchstens 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite. Schiefstellung höchstens 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe).
Im Freien darf die Höhe der Stapel auch das 4fache der Stapelbreite betragen, wenn
- es sich um Paketstapel mit rechteckigem Querschnitt handelt,
- die Stapelbreite mindestens 1 m beträgt,
- die einzelnen Schnittholzlagen aus gleich dicken Hölzern bestehen und gleichmäßig bis an den Rand des Stapels aufgefüllt sind.
Die Höhe darf sogar das 5fache der Stapelbreite betragen, wenn zusätzlich
- die Pakete nicht in Folie verpackt,
- die Stapel dem Wind nur einseitig ausgesetzt, insbesondere durch Anordnung an Hallenwänden oder im Schutz weiterer Stapel und
- die Stapel nicht höher als 5 m sind.
Dabei brauchen die Pakete nicht umreift zu sein.

Abb. 60 Zum Trocknen einzeln stehende Buchenholzpakete mit Höhe : Breite von höchstens 3 : 1

Abb. 61 Höhe: Breite = 5 : 1 im Windschatten der Lagerhalle

Abb. 62 Pyramidenförmig aneinandergesetzte Bretterpakete, Verhältnis Höhe : Breite = 4 : 1
7.7 Lagerung in Regalen
Für die Beschickung und Entnahme muss ausreichend Platz vorhanden sein.
Um Beschädigungen von Regalen zu vermeiden, müssen die Eckpfosten durch einen stabilen Anfahrschutz gesichert werden.
Zulässige Fachlasten und Feldlasten angeben.

Abb. 63 Kennzeichnung an Regalen

Abb. 64 Kragarmregal (mit Teleskoparmen für Schnittholz)

Abb. 65 Anfahrschutz vor der Eckstütze eines Regals (Anfahrenergieaufnahme mindestens 400 Nm)

Abb. 66 Regal mit Anfahrschutz
An Doppelregalen mindestens 150 mm hohe Durchschiebesicherungen vorsehen oder einen Abstand von mindestens 100 mm zwischen dem Lagergut einhalten.
Durchschiebesicherungen sollten auch an Regalen angebracht sein, die neben Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen stehen.
Kann zwischen festen Teilen der Umgebung bzw. Regalteilen und Stapler ein Sicherheitsabstand von 50 cm zu beiden Seiten nicht eingehalten werden, sind die Anforderungen an Schmalgängen zu beachten (siehe Abschnitt "Sicherung von Schmalgängen").
Werden Regale von Hand beschickt, müssen geeignete Aufstiege, z. B. verfahrbare Podestleitern, Rollleitern ("verfahrbare Regalleitern"), Stehleitern mit Stufen verwendet werden. Anlegeleitern mit Sprossen dürfen dafür nicht benutzt werden.

Abb. 67 Durchschiebesicherung

Abb. 68 Verfahrbare Podestleiter
7.8 Lagerung und Transport auf Rollenbahnen
An angetriebenen Rollenbahnen müssen
- im Arbeitsbereich zur Sicherung der Quetsch- und Scherstellen zwischen bewegten Lasten und feststehenden Teilen des Förderers, z. B. Rollen, Verstrebungen, die Zwischenräume ausgekleidet sein
- Quetsch- und Scherstellen zwischen bewegten Stapeln und festen Teilen der Umgebung (Säulen, Wanddurchbrüche) gesichert sein
- Einzugstellen an Ketten- und Riementrieben verkleidet sein
- Übergänge von Rollenbahnen auskleidet sein
An den Enden von nicht angetriebenen Rollenbahnen Ablaufsicherungen anbringen.

Abb. 69 Auskleidung von Rollenbahnen

Abb. 70 Beispiel für Ablaufsicherungen an Rollenbahnen

Abb. 71 Beispiel für Ablaufsicherungen an Rollenbahnen