7 Transportieren und Lagern von Platten und Schnittholz

7.1 Heben und Transportieren von Hand

Beim innerbetrieblichen Transport von Hand sollten Hilfsmittel benutzt werden, z. B.

Abb. 25 Durch geeignete Tragegriffe können plattenförmige Werkstücke bequem erfasst und in günstiger Körperhaltung transportiert werden

Abb. 25  Durch geeignete Tragegriffe können plattenförmige Werkstücke bequem erfasst und in günstiger Körperhaltung transportiert werden


Abb. 26 Durch Plattentransportwagen entfällt manuelles Heben und Tragen

Abb. 26  Durch Plattentransportwagen entfällt manuelles Heben und Tragen


Abb. 27 Plattenklemmwagen

Abb. 27  Plattenklemmwagen


Abb. 28 Plattenklemmwagen; durch das Eigengewicht wird die Platte geklemmt

Abb. 28  Plattenklemmwagen; durch das Eigengewicht wird die Platte geklemmt


Abb. 29 Durch Plattenschwenkwagen entfällt manuelles Heben und Tragen

Abb. 29  Durch Plattenschwenkwagen entfällt manuelles Heben und Tragen


Abb. 30 Entnahme aus dem senkrechten Plattenlager, Kippen der Platte und waagrechte Zuführung auf benötigter Höhe, z. B. an einer Formatkreissäge

Abb. 30  Entnahme aus dem senkrechten Plattenlager, Kippen der Platte und waagrechte Zuführung auf benötigter Höhe, z. B. an einer Formatkreissäge


Abb. 31 Plattenschwenkwagen – Platte senkrecht in Transportposition

Abb. 31  Plattenschwenkwagen – Platte senkrecht in Transportposition


Abb. 32 Plattenschwenkwagen – Platte waagrecht geschwenkt

Abb. 32  Plattenschwenkwagen – Platte waagrecht geschwenkt


Abb. 33 Montagetisch, höhenverstellbar, auch zum Transport geeignet

Abb. 33  Montagetisch, höhenverstellbar, auch zum Transport geeignet


Abb. 34 Transporthubwagen mit Höhenverstellung

Abb. 34  Transporthubwagen mit Höhenverstellung

Beim Tragen von Hand grundsätzlich Handschuhe tragen, vorzugsweise mit rutschhemmender Beschichtung, z. B. Gumminoppen. Durch die rutschhemmende Beschichtung der Handschuhe ist ein wesentlich geringerer Kraftaufwand beim Halten nötig.


Abb. 35 Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung und guter Griffigkeit

Abb. 35  Handschuhe mit rutschhemmender Beschichtung und guter Griffigkeit


7.2 Transportieren mit Flurförderzeugen

Der Unternehmer oder die Unternehmerin darf nur Stapler einsetzen, mit denen die Last sicher transportiert werden kann. Dabei muss beachtet werden:

Abb. 36 Halbkugelspiegel

Abb. 36  Halbkugelspiegel


Abb. 37 Halbkugelspiegel an jeder Kreuzung

Abb. 37  Halbkugelspiegel an jeder Kreuzung

Der Fahrer bzw. die Fahrerin muss beim Transport der Last immer eine gute Sicht auf die Fahrbahn haben. Große Lasten schränken die Sicht häufig stark ein. Dann sollten Kamerasysteme eingesetzt werden, die so am Fahrzeug befestigt sind, dass der Fahrer bzw. die Fahrerin über einen Bildschirm eine gute Sicht auf den Fahrweg hat.

Abb. 38 Kamerasystem

Abb. 38  Kamerasystem


Abb. 39 Kamerasystem für Rückwärtsfahrt

Abb. 39  Kamerasystem für Rückwärtsfahrt


Abb. 40 Kamerasystem

Abb. 40  Kamerasystem


Gabelstapler stellen bei den Unfallversicherungsträgern ein hohes Unfallrisiko dar. Jedes Jahr werden mehrere Versicherte getötet und viele weitere verletzt, weil sie von Staplern angefahren, überfahren oder von abrutschenden oder umkippenden Lasten getroffen werden oder weil der Stapler umgekippt ist.

Abb. 41 Stapler mit optischer Fahrweg-Warneinrichtung

Abb. 41  Stapler mit optischer Fahrweg-Warneinrichtung


Abb. 42 Rückwärtsfahrt an Schräge

Abb. 42  Rückwärtsfahrt an Schräge


Abb. 43 Rückwärtsfahrt

Abb. 43  Rückwärtsfahrt

Wenn nur gelegentlich Lasten transportiert werden müssen, die die Sicht nach vorne einschränken, kann auch rückwärts gefahren oder ein Einweiser bzw. eine Einweiserin zu Hilfe genommen werden.

Mit hochgestellter Last darf nur zum Auf- und Absetzen verfahren werden.

Damit sich die Last nicht unbeabsichtigt verschieben kann, wird empfohlen, Stapel nur gebündelt oder mit Spanngurten gesichert zu transportieren. Dies kann z. B. beim Transport beschichteter Platten oder beim Transport von Massivholz unterschiedlicher Abmessungen auf unebenen Wegen notwendig sein.

Abb. 44 Hochgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen, Aufgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen

Abb. 44  Hochgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen, Aufgeklappte Gabeleinschubbegrenzungen

Beim Anheben der Last darauf achten, dass die Gabelspitzen oder die Last nicht an benachbartem Stapelgut hängen bleibt. Es wird dringend empfohlen, Stapel so zu errichten, dass zwischen ihnen ein Abstand von mindestens 100 mm eingehalten ist.

Andere Lösungen sind:

Abb. 45 Absturz der hinteren Ladungseinheiten bei Doppelreihen in einem Blocklager durch zu lange Gabelzinken

Abb. 45  Absturz der hinteren Ladungseinheiten bei Doppelreihen in einem Blocklager durch zu lange Gabelzinken


7.3 Einsatz von Hebehilfen, Handlinggeräten

Um körperliche Belastungen beim Transport zu reduzieren, sollten Hebehilfen eingesetzt werden. Durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Transport mittels Brückenkran und Greifklemme, Schlauchheber oder Vakuumheber, kann das manuelle Absetzen, Umsetzen, Drehen und Wenden von Werkstücken erleichtert werden.

Abb. 46 Vakuum-Hebegerät für das Plattenhandling

Abb. 46  Vakuum-Hebegerät für das Plattenhandling


Abb. 47 Hebeeinrichtung

Abb. 47  Hebeeinrichtung


Abb. 48 Vakuumheber für Schnittholz

Abb. 48  Vakuumheber für Schnittholz


7.4 Vertikale Plattenlagerung

Vertikale Lagerung hat u.a. den Vorteil, dass auf jede einzelne Platte leicht zugegriffen werden kann.

Platten oder größere Plattenabschnitte nie ungesichert anlehnen!


Das Abstützen einzelner Platten oder gar ganzer Plattenpakete durch Personen ("Blättern") ist verboten. Dies führt zu schwersten Unfällen, da die erforderlichen Stützkräfte von Personen nicht aufgebracht werden können.

Abb. 49 Berechnung der Haltekraft

Abb. 49  Berechnung der Haltekraft


Abb. 50 Plattenlager

Abb. 50  Plattenlager

Bei der Dimensionierung der Lagereinrichtung müssen die erheblichen seitlichen Stützkräfte und zusätzliche Stoßkräfte beim Blättern berücksichtigt werden. Die Fächer dürfen höchstens 0,5 m breit sein.

Abb. 51 Unzulässiges

Abb. 51  Unzulässiges "Blättern" in einem Plattenlager

Tabelle 5 Berechnung für 6 Platten

Winkel 10° 15° 20° 25° 30°
Höhe Angriffspunkt [m] 2,04 2,02 1,98 1,93 1,86 1,78
Auslenkung der Platte [m] 0,18 0,36 0,53 0,70 0,87 1,03
Haltekraft [kg] 21,5 43,3 65,8 89,3 114,4 141,7
Haltekraft [N] 211 424 645 876 1123 1390
2,8 m x 2,05 m x 19 mm [Breite x Höhe x Dicke] bei Rohdichte 750 kg/m3; Gewicht der Platte 81,8 kg; Angriffspunkt an der oberen Ecke der Platte

Abb. 52 Plattenlager mit vorgesetzten Rollen

Abb. 52  Plattenlager mit vorgesetzten Rollen


Abb. 53 Seitlich offenes Gestell

Abb. 53  Seitlich offenes Gestell


Abb. 54 Vertikales Plattenlager

Abb. 54  Vertikales Plattenlager

Das Einbringen und Entnehmen von Platten kann durch vorgesetzte Rollen und einen glatten Bodenbelag erleichtert werden. Für kleine Lager kann auch eine frei bewegliche Bodenrolle eingesetzt werden.

Die vertikale Lagerung von Platten in seitlich offenen Gestellen ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

Um die Gestelle leicht und sicher bewegen sowie genau zur Sägemaschine ausrichten zu können, sollten sie motorisch angetrieben sein.

Abb. 55 Verfahrbares Lagergestell

Abb. 55  Verfahrbares Lagergestell

Um Stolperstellen zu vermeiden, müssen die Schienen von verfahrbaren Gestellen in den Boden eingelassen sein.

Verfahrbare Lagergestelle (Magazine) erleichtern die Beschickung und Entnahme von Platten. Die Platten können dabei über eine Führungsrolle aus jedem Fach direkt an die Vertikalplattenkreissäge gezogen werden.


7.5 Horizontale Plattenlagerung

Bei Platten sollte die horizontale Lagerung bevorzugt werden:

Allerdings erfordert die horizontale Lagerung eine größere Lagerfläche. Bei der Lagerung auf Stapelhölzern sollte beachtet werden:

Abb. 56 Plattenstapel

Abb. 56  Plattenstapel

Die Höhe der Plattenstapel soll in geschlossenen Räumen das 6-fache der Stapelbreite bzw. des Abstandes der äußeren Stapelhölzer nicht überschreiten. Der Standsicherheitsfaktor gegen Kippen muss mindestens 2,0 betragen.

Hinweise zur Berechnung finden sich in Anhang 1 der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte". Eine Sicherung gegen Umfallen wird durch versetzte Platten (Stapeln im Verbund) erreicht. Dadurch können auch kleine Plattenformate hoch gestapelt werden.

Abb. 57 Versetzte Platten

Abb. 57  Versetzte Platten


7.6 Lagerung von Schnittholz

Stapel müssen so errichtet werden, dass sie nicht umstürzen können.

Bei der Stapelung ist eine maximale Schiefstellung des Stapels von 2° zu beachten (entspricht einer seitlichen Auslenkung von höchstens 10 cm in 3 m Höhe). Bei Überschreitung dieser Schiefstellung muss der Stapel in gefahrloser Weise abgetragen werden, z. B. mit einem Stapler.

Aus Schnittholzstapeln dürfen Bretter nicht seitlich herausgezogen werden, sondern sind immer von oben wegzunehmen.

Abb. 58 Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter

Abb. 58  Beispiel für Stapelunterbau: Kanthölzer (12 × 12 cm), Stapelsteine im Abstand von ca. 1 Meter


Abb. 59 Stapelhöhe: im Freien höchstens 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite. Schiefstellung höchstens 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe).

Abb. 59  Stapelhöhe: im Freien höchstens 3 x Stapelbreite, in geschlossenen Räumen max. 4 x Stapelbreite. Schiefstellung höchstens 2° (= 10 cm bei 3 m Höhe).

Im Freien darf die Höhe der Stapel auch das 4fache der Stapelbreite betragen, wenn

Die Höhe darf sogar das 5fache der Stapelbreite betragen, wenn zusätzlich

Dabei brauchen die Pakete nicht umreift zu sein.

Abb. 60 Zum Trocknen einzeln stehende Buchenholzpakete mit Höhe : Breite von höchstens 3 : 1

Abb. 60  Zum Trocknen einzeln stehende Buchenholzpakete mit Höhe : Breite von höchstens 3 : 1


Abb. 61 Höhe: Breite = 5 : 1 im Windschatten der Lagerhalle

Abb. 61  Höhe: Breite = 5 : 1 im Windschatten der Lagerhalle


Abb. 62 Pyramidenförmig aneinandergesetzte Bretterpakete, Verhältnis Höhe : Breite = 4 : 1

Abb. 62  Pyramidenförmig aneinandergesetzte Bretterpakete, Verhältnis Höhe : Breite = 4 : 1


7.7 Lagerung in Regalen

Für die Beschickung und Entnahme muss ausreichend Platz vorhanden sein.

Um Beschädigungen von Regalen zu vermeiden, müssen die Eckpfosten durch einen stabilen Anfahrschutz gesichert werden.

Zulässige Fachlasten und Feldlasten angeben.

Abb. 63 Kennzeichnung an Regalen

Abb. 63  Kennzeichnung an Regalen


Abb. 64 Kragarmregal (mit Teleskoparmen für Schnittholz)

Abb. 64  Kragarmregal (mit Teleskoparmen für Schnittholz)


Abb. 65 Anfahrschutz vor der Eckstütze eines Regals (Anfahrenergieaufnahme mindestens 400 Nm)

Abb. 65  Anfahrschutz vor der Eckstütze eines Regals (Anfahrenergieaufnahme mindestens 400 Nm)


Abb. 66 Regal mit Anfahrschutz

Abb. 66  Regal mit Anfahrschutz

An Doppelregalen mindestens 150 mm hohe Durchschiebesicherungen vorsehen oder einen Abstand von mindestens 100 mm zwischen dem Lagergut einhalten.

Durchschiebesicherungen sollten auch an Regalen angebracht sein, die neben Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen stehen.

Kann zwischen festen Teilen der Umgebung bzw. Regalteilen und Stapler ein Sicherheitsabstand von 50 cm zu beiden Seiten nicht eingehalten werden, sind die Anforderungen an Schmalgängen zu beachten (siehe Abschnitt "Sicherung von Schmalgängen").

Werden Regale von Hand beschickt, müssen geeignete Aufstiege, z. B. verfahrbare Podestleitern, Rollleitern ("verfahrbare Regalleitern"), Stehleitern mit Stufen verwendet werden. Anlegeleitern mit Sprossen dürfen dafür nicht benutzt werden.

Abb. 67 Durchschiebesicherung

Abb. 67  Durchschiebesicherung


Abb. 68 Verfahrbare Podestleiter

Abb. 68  Verfahrbare Podestleiter


7.8 Lagerung und Transport auf Rollenbahnen

An angetriebenen Rollenbahnen müssen

An den Enden von nicht angetriebenen Rollenbahnen Ablaufsicherungen anbringen.

Abb. 69 Auskleidung von Rollenbahnen

Abb. 69  Auskleidung von Rollenbahnen


Abb. 70 Beispiel für Ablaufsicherungen an Rollenbahnen

Abb. 70  Beispiel für Ablaufsicherungen an Rollenbahnen


Abb. 71 Beispiel für Ablaufsicherungen an Rollenbahnen

Abb. 71  Beispiel für Ablaufsicherungen an Rollenbahnen