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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-032: Auswahl und Benutzung von Steigleitern
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1 Begriffsbestimmungen

Steigleitern sind senkrecht oder nahezu senkrecht ortsfest angebrachte Leitern, bestehend aus zwei Seitenholmen mit dazwischen liegenden Sprossen oder einem Mittelholm, an dem beidseitig höhengleich Sprossen angebracht sind.

Ortsfeste Steigleitern mit Seitenholmen (Seitenholmsteigleitern) sind Steigleitern, an der die Sprossen zwischen zwei Holmen angeordnet und an den Holmen befestigt sind. Die Seitenholme tragen die Last (siehe Abb. 2).

Abb. 2 Ortsfeste Steigleiter mit Seitenholmen und Rückenkorb

Abb. 2 Ortsfeste Steigleiter mit Seitenholmen und Rückenkorb


Ortsfeste Steigleitern mit Mittelholm (Mittelholmsteigleitern) sind Steigleitern, an der die Sprossen an beiden Seiten des Mittelholms befestigt sind. Der Mittelholm trägt alleine die Last (siehe Abb. 3).

Abb. 3 Ortsfeste Steigleiter mit Mittelholm

Abb. 3 Ortsfeste Steigleiter mit Mittelholm


Fallhöhe ist die mögliche Absturzhöhe innerhalb eines Steigleiterlaufes.

Leiterlauf ist der fortlaufende Teil der ortsfesten Steigleiter (schematische Darstellung siehe Abbildungen 4 und 5).

Ruhebühnen sind ein- oder mehrteilige Plattformen zum Ausruhen von Personen, welche unmittelbar an oder neben einer ortsfesten Steigleiter angeordnet sind.

Haltevorrichtung ist eine Einrichtung, die an den Ein- und Ausstiegsstellen von Steigleitern das Ein- und Aussteigen ermöglicht.







Abb. 4 Einzügige Steigleiter
Abb. 5 Mehrzügige Steigleiter

Abb. 4 Einzügige Steigleiter

Abb. 5 Mehrzügige Steigleiter


Abb. 6 Bewegliche Ruhebühne (einteilig)
Abb. 7 Bewegliche Ruhebühne (zweiteilig)

Abb. 6 Bewegliche Ruhebühne (einteilig)

Abb. 7 Bewegliche Ruhebühne (zweiteilig)

Steigschutzeinrichtungen sind Bestandteil eines Auffangsystems der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Sie bestehen aus einer festen Führung (Schiene, gespanntes Drahtseil) und dem dazugehörigen Auffanggerät. Dieses wird mit dem Auffanggurt verbunden.

Rückenschutz ist eine fest mit der Seitenholmsteigleiter verbundene Einrichtung, die das Absturzrisiko an diesen Steigleitern vermindert und den Bewegungsfreiraum des Benutzenden begrenzt.

Einstiegsebene ist die Ebene der Umgebung oder Umsteigebühne, von der mit der Besteigung der Steigleiter begonnen wird (siehe Abb. 5).

Ausstiegsebene ist die Ebene der Umgebung oder Umsteigebühne, an der die Besteigung der Steigleiter/des Steigleiterlaufes endet (siehe Abb. 5).

Abb. 8 Versetzter Leiterlauf mit Umsteige-/Ruhebühne

Abb. 8 Versetzter Leiterlauf mit Umsteige-/Ruhebühne