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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-061: Lagereinrichtungen und Ladungsträger
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Anhang 2

Lastannahmen für Regalbühnen und zugehörige Treppen

Auszug aus DIN EN 15512:2022-06 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung"; Abschnitt 6.3.3.7:

"Folgende verteilte Lasten q oder Punktlasten Qf (der weniger günstige Fall wird genommen) sind für die Auslegung von Bühnen und Laufgängen einzusetzen, sofern nicht anders vom Planer und auf Belastungsschildern angegeben:

a. Auf Bühnen und Laufgängen, die nur als Zugangswege dienen und nicht breiter als 1,2 m sind:
q = 2,5 kN/m² (verteilte Last)
Qf = 2,0 kN (Punktlast auf einem Quadrat von 100 mm × 100 mm verteilt)

Die oben genannten Lasten stellen die Belastung für die örtliche Bemessung der Träger und Stützen dar. Die Gesamtlast auf die Konstruktion darf auf q = 1,0 kN/m² für die Verifizierung der Gesamtstabilität herabgesetzt werden.
b. Auf Bühnen von mehr als 1,2 m Breite oder die für Lagerung vorgesehen sind oder auf denen Handwagen laufen können:
q = 3,5 kN/m² (verteilte Last)
Qf = 2,0 kN (Punktlast auf einem Quadrat von 100 mm × 100 mm verteilt)
c. Instandhaltungsebenen:
q = 2,0 kN/m² (verteilte Last)
Qf = 1,5 kN (Punktlast in ungünstigster Position auf einer Fläche von 200 mm × 200 mm)
d. Auf Treppen mit einer Breite unter oder gleich 1,2 m
q = 3,0 kN/m² (verteilte Last)
Qf = 2,0 kN (Punktlast auf einem Quadrat von 100 mm × 100 mm verteilt).
e. Auf Treppen mit einer Breite über 1,2 m
q = 3,5 kN/m² (verteilte Last)
Qf = 3,0 kN (Punktlast auf einem Quadrat von 100 mm × 100 mm verteilt).
f. Höhere Belastungen, z. B. durch Fahrverkehr, müssen zusätzlich berücksichtigt werden."