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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV-Information 209-007: Fahrzeuginstandhaltung
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6 Arbeiten an Tankwagen ohne Zündquellen

Wie bei anderen Fahrzeugen müssen auch an Behälterfahrzeugen (Tankwagen) Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, bei denen keine Zündquellen vorhanden sind.

In den Werkstätten werden jedoch nicht ex-geschützte elektrische Handwerkszeuge und funkenreißende Werkzeuge verwendet. Deshalb besteht immer die Gefahr, dass bei Arbeiten an Tankwagen doch ein entzündbares Dampf-Luftgemisch gezündet wird.

Dies kann man mit folgenden Maßnahmen verhindern: