Die Anzahl der Kraftfahrzeuge mit einer Klimaanlage hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Diese sorgen bei den Insassen für eine geringere Belastung bei sommerlichen Außentemperaturen und verhindern das Beschlagen der Scheiben durch Trocknung der Luft im Fahrgastraum. Eigenschaften, die das Autofahren sicherer machen.
Zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Klimatisierung fallen an der Klimaanlage Wartungs- und Reparaturarbeiten an.
Die wichtigsten sind:
Dabei sind grundsätzlich die Vorgaben des Fahrzeugherstellers oder des -importeurs und die Hinweise der Betriebsanleitung des Klimaanlagen-Servicegeräts zu berücksichtigen.
In der Klimaanlage befindet sich ein Gemisch aus Kältemittel und Kompressoröl. Das heute in Kfz-Klimaanlagen eingesetzte Kältemittel R134a hat mit einem Global Warming Potential (GWP) von 1 430 ein hohes Treibhauspotenzial. In der EG-Richtlinie 2006/40/EG wurde beschlossen, künftig nur noch Kältemittel mit einem GWP kleiner 150 einzusetzen. Zur Erfüllung dieser Anforderung wurde ein neues, umweltfreundliches Kältemittel entwickelt, das einen GWP von 4 besitzt. Dieses Kältemittel, R1234yf genannt, wird seit 2011 eingesetzt.
Die neue EG-Richtlinie bezieht sich auf Kraftfahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeug zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz) und der Klasse N1 (Nutzfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t). Betroffen sind alle ab dem 01.01.2011 neu Typ-zugelassenen Kraftfahrzeuge, die innerhalb der Europäischen Union betrieben werden. Alle anderen Fahrzeuge dürfen bis zum 31.12.2016 mit dem bisherigen Kältemittel R134a befüllt werden.
Bei normalem Atmosphärendruck und Umgebungstemperaturen verdampft flüssiges Kältemittel (R134a/R1234yf) so schnell, dass es bei Kontakt mit der Haut oder den Augen zu Erfrierungen kommen kann (Erblindungsgefahr). Es sind die entsprechenden persönlichen Schutzausrüstungen zu tragen.
Der Trockner (Reiniger/Filter der Klimaanlage) im Kältemittelkreislauf reichert sich mit Feuchtigkeit an und ist nach Vorgaben des Fahrzeugherstellers/-importeurs zu ersetzen. Beim Tausch der Trocknerpatrone bestand in Einzelfällen, trotz vorangegangener Evakuierung der Anlage, ein hoher Druck im Trocknergehäuse. Dieser entspannte sich dann beim Öffnen schlagartig und die Trocknerpatrone wurde herausgeschleudert.
Deshalb ist beim Öffnen des Trocknergehäuses anstelle einer Schutzbrille ein Gesichtsschutz (Schutzschild) zu tragen. Dabei nicht direkt über die Öffnung des Trocknergehäuses beugen. Bei Anlagen, deren Gehäusedeckel mit einem Sicherungsring gehalten wird, ist besondere Vorsicht geboten.
Auch ist darauf zu achten, dass die Serviceventile geöffnet sind und dadurch das Servicegerät mit dem Kreislauf verbunden ist. Wurde das Servicegerät an einem weiteren Fahrzeug angeschlossen, ist der Evakuierungsvorgang erneut zu starten (Betriebsanleitung beachten). Sonst könnte noch der Wert vom vorherigen Fahrzeug in der Druckanzeige stehen und einen drucklosen Zustand suggerieren.
Zudem können die in der Anlage verbleibenden Restmengen, bei entsprechender Außentemperatur, wieder Druck aufbauen (Restrecyclingzeit beachten).
Diese möglichen Fehlerquellen sind besonders nach längerer Unterbrechung der Arbeit zu überprüfen.
Das Einatmen des Kältemittels R134a kann zu starker Kurzatmigkeit, Narkose und Herzrhythmusstörungen führen. Einatmen hoher Dampfkonzentrationen des Kältemittels R1234yf kann Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Übelkeit hervorrufen und sogar zu Bewusstlosigkeit führen.
Besonders folgende Maßnahmen gewährleisten einen sicheren Umgang mit R1234yf:
R134a sowie R1234yf sind in Kfz-Klimaanlagen verflüssigbare Gase. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und sinken unter Atmosphärenbedingungen nach unten. Sie können durch Verdrängung des Luftsauerstoffs zu Erstickungen führen. Die thermodynamischen Eigenschaften von R134a und R1234yf sind ähnlich. Bei beiden Stoffen handelt es sich um Fluorkohlenwasserstoffe (FKW).
Zur Vermeidung einer zündfähigen Atmosphäre ist stets auf eine ausreichende Belüftung zu achten. An Arbeitsplätzen, an denen das Kältemittel gehandhabt wird, sind sowohl offenes Feuer und Licht als auch Zündquellen, z. B. der Lichtbogen beim Schweißen, nicht zulässig und demzufolge fernzuhalten.
Die Lagerung wird in der technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" beschrieben.
Für den Klimaservice an Kraftfahrzeugen mit R134a oder R1234yf sind spezielle Klimaservicegeräte einzusetzen. Die Geräte müssen verwechslungssicher gekennzeichnet sein. Die fahrzeugseitigen Befüllventile einer R1234yf-Klimaanlage unterscheiden sich geometrisch von denen einer R134a-Anlage. Daher besitzt ein R1234yf-Klimaservicegerät andere Servicekupplungen als das R134a-Gerät.
An das R1234yf-Klimaservicegerät werden aufgrund der brennbaren Eigenschaften von R1234yf besondere Anforderungen hinsichtlich der technischen Konzeption und Ausführung gestellt. Es wird empfohlen, R1234yf-Geräte mit GS-Prüfzeichen sowie dem eindeutigen Hinweis einer technischen Prüforganisation hinsichtlich der Eignung für R1234yf zu verwenden. Die Geräte müssen so konstruiert sein, dass aus dem Betrieb des Geräts keine explosionsgefährdeten Bereiche gemäß § 2 Abs. 10 BetrSichV resultieren. Das muss eindeutig aus der Betriebsdokumentation des Geräts hervorgehen.
Eine Vermischung der Kältemittel ist gesetzlich nicht zulässig. Zudem sind die Komponenten der R1234yf-Klimaanlage speziell für dieses neue Kältemittel entwickelt und freigegeben. Sollte es im Werkstattalltag dennoch einmal zu einer Vermischung von R1234yf und R134a kommen, muss das entstandene Kältemittelgemisch fachgerecht aus der Kfz-Klimaanlage entnommen und entsorgt werden. Die Entsorgung ist durch den Gaslieferanten oder eine geeignete Entsorgungseinrichtung vornehmen zu lassen.
Arbeiten an Klimaanlagen sind nur von sachkundigem Fachpersonal durchzuführen. Werkstattpersonal, das Tätigkeiten im Zusammenhang mit Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen ausübt, benötigt eine Ausbildungsbescheinigung in Form eines Sachkundenachweises gemäß Verordnung (EG) Nr. 307/2008 der Kommission vom 2. April 2008. Für Arbeiten mit dem Kältemittel R1234yf ist kein zusätzlicher Sachkundenachweis erforderlich.
Wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes sowohl beim Umgang mit R134a als auch mit R1234yf ist zum einen das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen gemäß Gefährdungsbeurteilung, wie beispielsweise langärmlige Arbeitskleidung, Lederhandschuhe und Korbschutzbrille (Gesichtsschutz beim Öffnen des Trocknergehäuses), zum anderen eine technisch dichte Verbindung zwischen der Klimaanlage und dem Servicegerät.