5 Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe

Zusätzlich zu den Unfallgefahren tritt bei Schweißarbeiten eine Gefährdung durch Gefahrstoffe auf, die umgangssprachlich auch als Schadstoffe bezeichnet werden. Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse sind auftretende Gefährdungen zu bestimmen und entsprechende Schutzmaßnahmen aufzuzeigen. Die Gefahrstoffverordnung begründet eine eindeutige Rangigkeit der auszuführenden Schutzmaßnahmen von Substitution des Verfahrens, technischen, dann organisatorischen Maßnahmen bis letztendlich zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, die nur zur Beseitigung von verbleibenden Restgefährdungen dienen kann.

Die Technische Regel zu Gefahrstoffen "Schweißtechnische Arbeiten" (TRGS 528) dient als Hilfe bei der Gefährdungsanalyse und der Festlegung wirksamer Schutzmaßnahmen.

5.1 Gase und Rauche

Unter den beim Gasschweißen und bei den verwandten Arbeitsverfahren mit frei brennender Flamme auftretenden atembaren Schadstoffen sind die nitrosen Gase – auch Stickoxide genannt – wegen ihrer Gefährlichkeit an erster Stelle zu nennen. Es handelt sich um Stickstoff-Sauerstoff-Verbindungen, die sich an der Hüllfläche heißer Flammen bilden. Die nitrosen Gase sind gefährliche Reizgase, deren Einatmung schon in geringer Konzentration zu lebensgefährlichen Erkrankungen infolge Schädigung des Lungengewebes führen kann. Oft zeigen sich die Symptome der Erkrankung erst mehrere Stunden oder Tage nach der Einwirkung, führen dann aber rasch zu sehr kritischen Gesundheitszuständen.

Hustenreiz, Atemnot und Brustschmerzen sind Anzeichen einer Vergiftung durch nitrose Gase. Besteht der Verdacht auf eine derartige Vergiftung, ist die Arbeit sofort einzustellen und die erkrankte Person muss bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin an frischer Luft vollkommen ruhig gelagert werden. Bei Atemstillstand ist künstliche Beatmung durchzuführen.

Die Menge der sich bildenden nitrosen Gase ist umso größer, je länger die frei brennende Flamme und je größer die Brenndauer ist. Am gefährlichsten wird es, wenn große Brenner, zum Beispiel Wärmebrenner, benutzt werden und dann auch noch mit großer Flammenlänge frei brennen.

Man soll deshalb den Brenner auch bei kurzen Zwischenräumen zwischen einzelnen Schweiß- und Wärmevorgängen abstellen.

Während in gut gelüfteten Werkstatträumen die sich bildenden nitrosen Gase schnell verdünnt und abgeführt werden und es somit dort kaum zu Vergiftungsfällen kommen wird, muss bei Autogenarbeiten in schlecht gelüfteten "engen Räumen" (Tanks, Kessel, Behälter) relativ schnell mit der Entstehung gefährlicher Konzentrationen nitroser Gase gerechnet werden. Gute Be- und Entlüftung ist dort zwingend notwendig.

Zu berücksichtigen ist, dass möglichst Arbeitshaltungen eingenommen werden, die die nitrosen Gase nicht in den unmittelbaren Einatembereich gelangen lassen.

Weitere Informationen hierzu enthält die DGUV Information 209-047 "Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren".

Beim Gasschweißen der üblichen Eisenwerkstoffe entstehen aus dem Grundwerkstoff und den Schweißdrähten Eisenoxidrauche, die jedoch nicht giftig sind und auch beim Einatmen normalerweise nicht zu Gesundheitsstörungen führen. Kritischer wird es, wenn verzinkte, verbleite oder mit bleihaltigen Anstrichstoffen, wie Mennige, versehene Gegenstände geschweißt, brenngeschnitten oder autogen gewärmt werden.

Zinkoxidrauche können "Zinkfieber" bewirken, Bleioxidrauche können zu schweren Bleivergiftungen führen. Solche Arbeiten sind nur in Verbindung mit weiteren lufttechnischen Maßnahmen durchführbar.

Atemschutzgeräte sind immer dann zusätzlich erforderlich, wenn die auftretenden Rauche und Gase durch die lüftungstechnischen Maßnahmen nicht ausreichend beseitigt werden können.

5.2 Lufttechnische Maßnahmen

Bereits bei der Arbeitsvorbereitung haben Unternehmen die Verpflichtung, durch Auswahl geeigneter Verfahren und Gerätetechnik für geringe Gefahrstoffimmissionen zu sorgen.

Die beim Gasschweißen, Brennschneiden und verwandten Verfahren entstehenden Gase und Rauche müssen so abgeführt werden, dass die Atemluft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von gesundheitsgefährlichen Stoffen freigehalten wird. Das kann auf unterschiedliche Weise, je nach den örtlichen Gegebenheiten, der Verfahrensart und den verwendeten Zusatzwerkstoffen, geschehen, insbesondere durch

Die TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" beschreibt den Stand der Technik und gibt Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen.

Anforderungen an die Ausführung der jeweiligen Lüftungsart werden in der DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - lufttechnische Maßnahmen" beschrieben.

Die Richtlinie VDI/DVS 6005 gibt Hinweise für die Planung von Lüftungsmaßnahmen an Schweißarbeitsplätzen.