Vorwort
Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen an gewerblichen Arbeitsplätzen. Für die Betroffenen kann die Erkrankung neben gesundheitlichen Problemen die Aufgabe des erlernten Berufs, den Verlust des Arbeitsplatzes und damit finanzielle und soziale Benachteiligungen bedeuten. Um Hauterkrankungen zu verhindern, müssen Hautgefährdungen ermittelt und beurteilt werden. Danach sind Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.
Die DGUV Information 209-022 dient den in Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebundenen Personen im Betrieb, besonders den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, den Sicherheitsbeauftragten und den Betriebsräten, als Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung und der Auswahl und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Auch den Beschäftigten in den Betrieben gibt die DGUV Information wichtige Informationen zum Schutz ihrer Haut.
Hautgefährdungen bestehen vor allem bei:
- Feuchtarbeit
- Tätigkeiten mit Lösemitteln, Kühlschmierstoffen und anderen Gefahrstoffen
- Verwendung stark scheuernder oder lösemittelhaltiger Handreinigungsmittel
- Umgang mit scharfkantigen Teilen oder Metallspänen
- häufiger mechanischer Belastung derselben Hautpartien, z. B. durch sich ständig wiederholende Handgriffe
- Einwirkungen von Hitze und Kälte
- Einwirkungen von UV-Strahlung (z. B. Arbeiten im Freien, Schweißen)
Besonders gefährdet sind Personen mit einer empfindlichen Haut und alle Beschäftigten mit Tätigkeiten in den Bereichen Schlosserei/Schweißerei, Zerspanung, Kfz-Werkstätten, Montage und Metallbearbeitung.
Nur durch rechtzeitige, umfassende Schutzmaßnahmen können die Beschäftigten wirksam vor der Entstehung von Hauterkrankungen geschützt werden.