Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf der Unternehmer Jugendliche mit

nur dann beschäftigen, wenn

 

 

Werdende oder stillende Mütter

Nach der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz dürfen werdende oder stillende Mütter mit

nicht beschäftigt werden, wenn die Grenzwerte überschritten sind.

Werdende Mütter dürfen mit

nur dann beschäftigt werden, wenn sie beim bestimmungsgemäßen Umgang den Holzschutzmitteln nicht ausgesetzt sind.

Es wird dringend empfohlen, stillende Mütter nicht mit

zu beschäftigen, wenn es keine Grenzwerte gibt.