GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-043: Holzschutzmittel,Erste Hilfe/Lagerung/Aufbewahrung/Entsorgung
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

Erste Hilfe, Lagerung, Aufbewahrung, Entsorgung

Erste Hilfe

Nach Augenkontakt:

Foto Augendusche und Augenspüllösung

 

Nach Hautkontakt:

 

Nach Verschlucken:

 

Bei Bewusstlosigkeit:

Der Arzt muss über Art und Wirkung des schädigenden Arbeitsstoffes informiert werden. Dazu Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen mitgeben.

 

 

Lagerung, Aufbewahrung

Nach Umfüllen müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet werden. Auf keinen Fall dürfen sie in Behälter abgefüllt werden, in denen üblicherweise Getränke oder Lebensmittel aufbewahrt werden.

Container mit Holzschutzmittelkonzentraten müssen so gelagert werden, dass sie nicht beschädigt werden können und durch Leckagen eine Umweltgefährdung nicht auftreten kann (z.B. Aufstellung in Auffangwannen).

Sehr giftige und giftige Arbeitsstoffe müssen unter Verschluss gelagert werden.

 

 

Entsorgung

Für die Verwertung und Beseitigung von Altholz gilt die Altholzverordnung (AltholzV). Mit Holzschutzmittel behandelte Althölzer werden der Altholzkategorie A IV zugeordnet und müssen als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden.

Holzschutzmittelreste sind ebenfalls besonders überwachungsbedürftiger Abfall und müssen entsprechend entsorgt werden.