Brand- und Explosionsgefahren

Bei der Verarbeitung von lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln kann Brand- und Explosionsgefahr bestehen. Unabhängig von der Höhe des Flammpunktes sind brennbare Holzschutzmittel in feinverteiltem Zustand (z.B. beim Spritzen) immer entzündbar (Ausnahme: hoher Wasseranteil).

Enthält das Holzschutzmittel Lösemittel, können sich Lösemitteldämpfe am Boden anreichern und in angrenzende und tiefer liegende Bereiche wie untere Stockwerke, Senken, Gruben und Hohlräume kriechen. Es besteht Entzündungsgefahr!

Wässrige Holzschutzmittel, die der Formel

[% Wasser] > 1,70 x [% organische Lösemittel]
+ 0,96 x [% organischer Feststoff]

entsprechen, sind als nicht entzündbar einzustufen.
Maßnahmen zum Explosionsschutz sind hier nicht notwendig.

Informationen dazu enthält das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Produktes.

 

Je nach Verfahren und Arbeitsbereich sind in den Verarbeitungsräumen oder -bereichen folgende Schutzmaßnahmen durchzuführen:

Siehe hierzu auch BG-Information "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe – Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb" (BGI 740)