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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-043: Holzschutzmittel
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Schutzmaßnahmen
Bekämpfender Holzschutz
Auftragverfahren

Schaumverfahren

Wasserlösliche Holzschutzmittel, die bei Zugabe eines Schaumbildners mit Hilfe von Druckluft verschäumt werden können, werden als Schaum auf das Holz aufgebracht. Das Verfahren wird eingesetzt, um größere Wirkstoffmengen aufzutragen und die Einwirkzeit zu verlängern.

Technische Schutzmaßnahmen
Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.

 

Persönliche Schutzausrüstungen

  Schutzhandschuhe tragen Schutzbrille tragen Gasmaske tragen Schutzanzug tragen
Holzschutzmittel Handschutz Augenschutz Atemschutz Körperschutz
Wasserbasierte Bor-haltige Holzschutzmittel Bei andauerndem Hautkontakt:
  • Nitril
  • Polychloropren
Gestellbrille Im Allgemeinen nicht erforderlich; bei Auftreten von Aerosolen
Partikelfilter P2
Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung
Wasserbasierte Quat-Bor-Präparate
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr:
Korbbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich; bei Auftreten von Aerosolen
Partikelfilter P2
Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich;
bei Auftreten von Aerosolen Partikelfilter P2
Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung

 

Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.