Hygienische Maßnahmen, Hautschutz, Vorsorgeuntersuchungen
Hygienische Maßnahmen
Bei Tätigkeiten mit Holzschutzmitteln
- nicht essen, trinken, rauchen und
- keine Nahrungsmittel aufbewahren
Verschmutzte Haut mit geeigneten Hautreinigungsmitteln waschen.
Nach Arbeitsende Arbeitskleidung wechseln. Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren.
Hautschutzplan
Arbeitsstoff | Hautschutzmaterial |
wasserlösliche Arbeitsstoffe, z.B.wasserlösliche Holzschutzmittel | wasserunlösliche Hautschutzmittel (sog. Wasser-in-Öl-Emulsionen) |
wasserunlösliche Arbeitsstoffe, z.B. lösemittelhaltige und ölige Holzschutzmittel | wasserlösliche Hautschutzmittel (sog. Öl-in-Wasser-Emulsionen) |
Konsequenter Hautschutz bedeutet:
- schützen, durch Hautschutzmittel
- reinigen, durch Hautreinigungsmittel
- pflegen, durch Hautpflegemittel
Hautschutzmittel

Hautschutzmittel haben die Aufgabe,
- einen schützenden Film auf der Haut zu bilden, ohne die natürlichen Hautfunktionen zu beeinträchtigen
- das Eindringen hautschädigender Stoffe zu reduzieren
- den Hautkontakt mit allergie- bzw. krankheitsauslösenden Stoffen zu vermindern
- die Hautreinigung nach Arbeitsende zu erleichtern
Hautreinigungsmittel
Verdünnungen (z.B. Nitroverdünnungen, Universalverdünnungen, Terpentinersatz) dürfen zur Hautreinigung auf keinen Fall verwendet werden.

Die Reinigungswirkung wird erzielt durch
- waschaktive Substanzen
- Reibemittel (nicht Sand)
- Präparate mit hautverträglichen Lösemitteln bei besonders starker Verschmutzung durch z.B. direkten Hautkontakt mit lösemittelhaltigen und öligen Holzschutzmitteln
Hautpflegemittel

Nach der Reinigung der Haut unbedingt Hautpflegemittel auftragen.
Geeignete Hautpflegemittel sind fett- und feuchtigkeitshaltig. Sie unterstützen die natürliche Regeneration der Haut.
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Trotz technischer Arbeitsschutzmaßnahmen und der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen können z.B. Betriebsstörungen oder bei einem zu sorglosen Umgang Gesundheitsschädigungen durch Holzschutzmittel nicht völlig ausgeschlossen werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt dazu bei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sie umfasst u.a. die arbeitsmedizinische Beurteilung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, die Empfehlung von Schutzmaßnahmen, die Aufklärung und Beratung von Beschäftigten und die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten.
Die Erfordernis von über die Beratung der Beschäftigten hinausgehenden arbeitsmedizinischen Maßnahmen, insbesondere von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, hängt von der Gefährlichkeit der Stoffe und Produkte, mit denen umgegangen wird, und den technischen und organisatorischen Randbedingungen ab. Bei Arbeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Holzschutzmitteln ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeunterschung meist erforderlich oder zumindest anzubieten.
Die Notwendigkeit von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sollte im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung geklärt werden.