5 Technische Schutzmaßnahmen

Holzstaub muss an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst, wirksam abgesaugt und staubfrei befördert werden.

5.1 Absaugung stationärer Maschinen und Arbeitsbereiche

Stationäre Maschinen müssen nach TRGS 553 grundsätzlich abgesaugt werden. Ausnahmen, in denen auf eine Absaugung verzichtet werden kann, regelt TRGS 553 in Abschnitt 4.2:

"...wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung für die (spanabhebende) Bearbeitung an Maschinen und Anlagen auf Grund

  1. des geringen Austritts von einatembarem Holzstaub,
  2. deren Aufstellung bzw. Position im Betrieb oder im Freien,
  3. der geringen Zerspanungsleistung oder
  4. der geringen Laufzeiten

insgesamt eine Exposition der Beschäftigten ergibt, bei der eine Konzentration für Holzstaub in der Luft 2 mg/m³ oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird."

Beispiele für solche Maschinen und Anlagen sind in TRGS 553 Anlage 3 aufgeführt.

Kapselung mit Absaugung
Der Betreiber von Maschinen sollte vorzugsweise abgesaugte, gekapselte Maschinen einsetzen. Wenn eine Kapselung (z. B. wegen Handvorschubs) nicht möglich ist, kann eine Maschine mit Absaugung an der Entstehungsstelle eingesetzt werden.

Bei Maschinen mit vollständiger Kapselung ist die Bedienperson von den Bearbeitungswerkzeugen und damit von der Staubentstehungsstelle durch die Kapsel getrennt. Dadurch wird eine sehr niedrige Staubbelastung in der Arbeitsumgebung erreicht. Voraussetzungen für eine wirksame Kapselung mit Absaugung:

Typische Maschinen mit Kapselung bei der Holzbearbeitung sind zum Beispiel Breitbandschleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Vierseitenfräsmaschinen (Kehlautomaten), Bearbeitungszentren.

Abb. 7 Kapselung

Abb. 7 Kapselung

Absaugung an der Entstehungsstelle
Wegen des üblichen Handvorschubs sind die meisten Standardmaschinen in der Holzbearbeitung offen konstruiert. Bei diesen Maschinen kann die Staubkonzentration im Arbeitsbereich nur durch Erfassung an der Entstehungsstelle vermindert werden. Dabei gilt:

Prinzipiell müssen alle stationären Maschinen oder Arbeitssysteme mit den vom Hersteller vorgegebenen Werten für Volumenstrom/Luftgeschwindigkeit und statischen Unterdruck betrieben werden. In der Regel haben sich bei geringer Zerspanungsleistung 20 m/s Luftgeschwindigkeit am Absaugstutzen der Maschine bei ausreichend großem Querschnitt zur Absaugung von Holzstaub bewährt. Bei hoher Zerspanungsleistung, bei der Bearbeitung feuchter Hölzer oder wenn auch die neben dem Holzstaub entstehenden gröberen Holzanteile (Späne, Hackschnitzel) erfasst werden sollen, sind erfahrungsgemäß höhere Luftgeschwindigkeiten (bis ca. 28 m/s) erforderlich.

Abb. 8 Absaugung an der Entstehungsstelle

Abb. 8 Absaugung an der Entstehungsstelle

Maschinen mit erhöhtem Staubaustritt
Die TRGS 553 führt außerdem folgende Maschinen auf, an denen die Staubbelastung von 2 mg/m³ als Schichtmittelwert nach dem Stand der Technik nicht eingehalten werden kann:

Bei Tätigkeiten an diesen Maschinen muss trotz Absaugung geeigneter Atemschutz (siehe Abschnitt 7) getragen werden, wenn die Arbeitsdauer in einer Schicht mindestens eine Stunde beträgt (TRGS 553, Anlage 1).

Abb. 9 DGUV Test-Zeichen (für Holzbearbeitungsmaschinen)

Abb. 9 DGUV Test-Zeichen (für Holzbearbeitungsmaschinen)

Holzstaubgeprüfte Maschinen
Bei der Beschaffung werden Maschinen empfohlen, die durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz – DGUV Test – geprüft sind.

Wenn holzstaubgeprüfte Maschinen/Anlagen zum Einsatz kommen, muss noch geprüft werden, ob

Praxistipp Beschaffung neuer Maschinen
Die Beschaffung und der nachträgliche Anschluss einer zusätzlichen Maschine kann das Verhalten der bestehenden Absauganlage beeinflussen. Besonders, wenn nachträglich größere Maschinen mit nennenswerter Maschinenlaufzeit eingebunden werden sollen, müssen der zusätzliche Volumenstrom und der notwendige statische Unterdruck berücksichtigt werden. Die Absauganlage muss in diesen Fällen geprüft und bei Bedarf nachgerüstet werden!

5.2 Absaugung von handgeführten Elektrowerkzeugen

Tätigkeiten mit handgeführten Elektrowerkzeugen sind sehr staubintensiv. Die meisten Geräte werden vom Hersteller mit einem Absaugstutzen oder einem Staubbeutel ausgerüstet, um den Staubaustritt in den Arbeitsraum zu verringern. Die Geräte müssen wie vom Hersteller vorgegeben betrieben werden.

Zur Absaugung ist ein ortsveränderlicher Entstauber der Staubklasse M nach EN 60335-2-69 zu verwenden. Für diese Geräte gilt im Wesentlichen:

Alternativ kann auch eine stationär installierte Mittelvakuum-Absauganlage für die Absaugung von Elektrowerkzeugen oder Handmaschinen verwendet werden. Diese Anlagen liefern hohe statische Unterdrücke von 20000 - 30000 Pa bei vergleichsweise geringem Volumenstrom. Das handgeführte Elektrowerkzeug kann über einen Saugschlauch und eine Steckverbindung an der nächstgelegenen Verbindungsstelle angeschlossen werden. Die Mittelvakuum-Anlagen sind meist für den gleichzeitigen Betrieb mehrerer Elektrowerkzeuge ausgelegt.

Achtung: Handgeführte Elektrowerkzeuge müssen, sofern die unten genannte Ausnahme des kurzzeitigen Betriebs von bestimmten Geräten nicht gilt, mit Entstaubern für den ortsveränderlichen Betrieb oder mit Mittelvakuum-Anlagen abgesaugt werden. Eine Absaugung von handgeführten Elektrowerkzeugen oder Handmaschinen durch die Absauganlage für stationäre Bearbeitungsmaschinen (Niederdruckanlage) ist aufgrund des unzureichenden statischen Unterdrucks an der Schnittstelle Absaugung/Maschine nicht möglich. Nähere Anforderungen an Entstauber für den ortsveränderlichen Betrieb finden Sie in der DGUV Information 209-084.

Nach TRGS 553 müssen

IMMER über einen ortsveränderlichen Entstauber/eine Mittelvakuum-Absauganlage abgesaugt werden.

dürfen mit einer integrierten Geräteabsaugung mit Staubsammelbeutel betrieben werden, sofern die Geräte nicht mehr als eine halbe Stunde pro Schicht betrieben werden. Bei längeren Nutzungszeiten müssen auch diese Geräte an einen Entstauber oder eine Mittelvakuum-Anlage angeschlossen und es muss zusätzlich auf einem abgesaugten Arbeitstisch gearbeitet werden.

Abb. 10 Absaugung eines handgeführten Elektrowerkzeugs

Abb. 10 Absaugung eines handgeführten Elektrowerkzeugs

Empfehlungen der Unfallversicherungsträger

Untersuchungen haben gezeigt, dass ein staubgeminderter Arbeitsbereich nur eingehalten werden kann, wenn handgeführte Elektrowerkzeuge und Maschinen abgesaugt werden.

5.3 Absaugung an Handschleifarbeitsplätzen

Handschleifarbeiten sind sehr staubintensiv. Bei diesen Tätigkeiten müssen daher Maßnahmen zur Absaugung der anfallenden Holzstäube getroffen werden. Zur Staubminderung an diesen Arbeitsplätzen wird die Verwendung folgender Absaugeinrichtungen empfohlen:

Je nach Hersteller ist für den abgesaugten Handschleifklotz spezielles Schleifpapier oder ein Schleifnetz notwendig. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat Handschleifarbeiten untersucht:

Abb. 11 Absaugbarer Arbeitstisch

Abb. 11 Absaugbarer Arbeitstisch

Abb. 12 Abgesaugter Handschleifklotz

Abb. 12 Abgesaugter Handschleifklotz

Praxistipp Holzstaubgeprüfter Absaugtisch
Beschaffen Sie für Handschleifarbeiten einen geprüften Absaugtisch mit dem Zeichen "holzstaubgeprüft, geeignet für Handschleifarbeiten". Daneben können an diesem Tisch auch alle Tätigkeiten mit Elektrowerkzeugen durchgeführt werden. Die Handmaschinen sind jeweils extern abzusaugen!

5.4 Absauganlagen mit Luftrückführung

Die Luftrückführung von krebserzeugenden Stoffen beim Absaugen wird detailliert in Verordnungen und Technischen Regeln spezifiziert. Damit ergeben sich folgende Anforderungen an Absauggeräte und -anlagen mit Luftrückführung bei der Holzbearbeitung, sofern nicht sichergestellt ist, dass eine Verarbeitung von Hölzern nach Anhang 1 sicher ausgeschlossen werden kann.

Anlagen mit Luftrückführung dürfen nur verwendet werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden (Vorgaben nach TRGS 553):

Abb. 13 DGUV Test-Zeichen H3 (für Holzstaub-Absauganlagen und -Entstauber)

Abb. 13 DGUV Test-Zeichen H3 (für Holzstaub-Absauganlagen und -Entstauber)

Eine Filteranlage mit H3-Prüfung3) erfüllt alle Anforderungen an die Luftrückführung.

Achtung: Die gereinigte Rückluft in das Gebäude muss in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden, aus dem sie entnommen wurde. Beschäftigte in anderen Arbeitsbereichen dürfen von dieser Rückluft nicht beeinträchtigt werden. (GefStoffV § 10 (5))

Achtung: Ortsveränderliche Entstauber und Industriestaubsauger erfüllen nicht von vornherein die Anforderungen an eine Luftrückführung. In der Rückluft darf maximal eine Reststaubkonzentration von 0,1 mg/m³ enthalten sein.
Entstauber nach DIN EN 16770 halten nach Norm bereits die Reststaubkonzentration von 0,1 mg/m³ ein.
Abb. 14 Holzstaubentstauber

Abb. 14 Holzstaubentstauber


1) Mit Abluft ist Fortluft (aus dem Gebäude) gemeint.
2) Siehe Bedienungsanleitung des Herstellers.
3) Die H3-Prüfung ist eine Reststaubprüfung der DGUV Test (Reststaubgehalt maximal 0,1 mg/m³).