Üblicherweise laufen in einer Werkstatt nicht alle Maschinen zeitgleich. Deshalb wird aus wirtschaftlichen Gründen die Absauganlage an das Nutzungsverhalten des Betreibers angepasst. Der Betreiber hat damit die Verpflichtung, dem Absaughersteller in einer Gleichzeitigkeitstabelle sein Nutzungsverhalten darzustellen. Außerdem ist die Gleichzeitigkeitstabelle bei der wiederkehrenden Prüfung der Anlage ein wichtiges Mittel, um die relevanten Betriebszustände zu bestimmen.
Gleichzeitigkeitstabelle
Für die Gleichzeitigkeitstabelle sind folgende Informationen zusammenzustellen:
Die Anzahl der Beschäftigten ist ausschlaggebend für die gleichzeitige Nutzung von Standardmaschinen oder Schleifarbeitsplätzen. Es können nicht mehr Maschinen in Betrieb sein als Beschäftigte vorhanden sind. Automatische Bearbeitungszentren sind zu der Anzahl der Beschäftigten hinzuzurechnen.
Beispiel: Ein Betrieb mit drei Beschäftigen hat folgende Maschinen in der Werkstatt:
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Aus den Angaben sind die Volumenströme zu berechnen:
Die Betriebszustände, bei denen eine Bedienperson fehlt oder bei denen die CNC-Maschine nicht in Betrieb ist, sind für den maximalen Gesamtvolumenstrom unerheblich. Maschinen oder Erfassungselemente, die mit Handschiebern verschlossen werden können, sind in der Berechnung als "offen" anzusetzen!
Im vorliegenden Fall ist der Betriebszustand 10 der auslegungsrelevante Betriebszustand für die Absauganlage.
Praxistipp: |