1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information erläutert die zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen notwendigen Maßnahmen

Dabei werden nur derzeit übliche und bewährte Lösungen beschrieben.

Zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind u. a. in den Informationsschriften DGUV Information 201-006, DGUV Information 209-014, DGUV Information 209-031, DGUV Information 209-032, DGUV Information 209-043, DGUV Information 209-082 sowie in der DGUV Regel 109-013 beschrieben.

Nicht behandelt sind

Die vollständigen Titel der zitierten Normen und Regeln sind im Anhang 7 angegeben.

Weitergehende Informationen zu besonderen Ausführungen von Lackierarbeitsplätzen sind z. B. in folgenden Informationsschriften verfügbar:

! Hinweis
Die in den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. BGV D25 und BGV D241) enthaltenen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen haben für Einrichtungen und Maschinen ihre rechtliche Verbindlichkeit verloren. Beschaffenheitsanforderungen werden im Anhang 1 der Maschinenrichtlinie festgelegt und durch die entsprechenden DIN EN-Normen konkretisiert (siehe Anhang 7).

 

 


1 Beide UVV außer Kraft seit 01.01.2005