10 Kennzeichnung explosionsgeschützter Geräte und Komponenten

Explosionsgeschützte Geräte und Komponenten müssen auf dem Typenschild mit allen Informationen gekennzeichnet sein, die erforderlich sind, um eine den Explosionsgefährdungen entsprechende Auswahl treffen zu können (Tabelle 4, Abbildung 22). Die vollständige Kennzeichnung und weitere Informationen zum Zündschutz müssen auch in der Betriebsanleitung der Geräte und Komponenten enthalten sein.

Die grundlegende Kennzeichnung besteht aus folgenden Elementen:

Kennzeichnung   Beschreibung
„Ex im Hexagon“ ATEX-Logo Spezielle Explosionsschutzkennzeichnung für Geräte, Schutzsysteme und Komponenten
Gerätegruppe I Für den Betrieb in Bergwerken
  II Für den Betrieb in allen anderen Bereichen
Gerätekategorie 1 Für den Einsatz in Zone 0 oder 20
  2 Für den Einsatz in Zone 1 oder 21
  3 Für den Einsatz in Zone 2 oder 22
  G Für explosionsfähige Atmosphären, verursacht durch Gase, Dämpfe oder Nebel
  D Für explosionsfähige Atmosphären, verursacht durch Staub (D = Dust)

Tabelle 4 Kennzeichnung von Geräten und Komponenten nach EG-Richtlinie 94/9/EG1)

Abb. 22 Beispiel einer vollständigen Kennzeichnung

Abb. 22 Beispiel einer vollständigen Kennzeichnung

Zu einer vollständigen Kennzeichnung gehören darüber hinaus Angaben

Zusatzkennzeichnung über die Bescheinigung der Prüfstelle (Zertifizierung)

Kennzeichnung Bedeutung Beispiel (Abb. 22)
NB Symbol der benannten Stelle PTB
YY Jahr der Ausstellung 15
ATEX Kennzeichnung der Ausgabe des Zertifikates  
XXXX Zertifikat-Nummer der benannten Stelle 5000

Temperaturklassen
Brennbare Gase und Dämpfe sind nach ihrer Entzündbarkeit in Temperaturklassen eingeteilt (Tabelle 5). Die maximale Oberflächentemperatur eines explosionsgeschützten Gerätes muss stets kleiner sein als die Zündtemperatur des Gas-/ bzw. Dampf-/Luftgemisches, in dem es eingesetzt wird.

Geräte, die einer höheren Temperaturklasse entsprechen (z. B. T5), sind auch für Anwendungen zulässig, bei denen eine niedrigere Temperaturklasse gefordert ist (z. B. T2 oder T3).

Temperaturklasse Zündtemperatur der Gase/Dämpfe in ° C Beispiel Max. Oberflächentemperatur am Gerät in ° C
T1 > 450 Styrol, Aceton, Ammoniak, Toluol, Methanol 450
T2 > 300 bis 450 Ethylalkohol, n-Butan, n-Butylalkohol 300
T3 > 200 bis 300 Benzine, n-Hexan 200
T4 > 135 bis 200 Acetaldehyd, Ethylether 135
T5 > 100 bis 135 100
T6 > 85 bis 100 Schwefelkohlenstoff 85

Explosionsgruppen
Die Zündwilligkeit (und damit Gefährlichkeit) von Gasen und Dämpfen nimmt von Explosionsgruppe IIA nach IIC zu.

Geräte, die die Explosionsgruppe IIC erfüllen, dürfen auch für die anderen Explosionsgruppen verwendet werden. Geräte, die die Explosionsgruppe IIB erfüllen, dürfen auch bei der Explosionsgruppe IIA eingesetzt werden. Geräte, die die Explosionsgruppe IIA erfüllen, dürfen nur bei den Gasen und Dämpfen dieser Explosionsgruppe eingesetzt werden.

Die in der Praxis üblichen Lack und Lösemitteldämpfe fallen in die Explosionsgruppe IIA. Beispiele für IIB sind Ethanol und 1-Butanol, für IIC Wasserstoff oder Acetylen.

! Hinweis:
In einigen Beschichtungsstoffen können auch Lösemittel der Explosionsgruppe IIB enthalten sein. Nach dem Stand der Technik sind bei der Spritzverarbeitung solcher Beschichtungsstoffe auch in diesen Fällen explosionsgeschützte Geräte, die die Explosionsgruppe IIA erfüllen, ausreichend zündsicher. Sie dürfen daher in den explosionsgefährdeten Bereichen entsprechend Anhang 1 installiert sein und betrieben werden.

 

! Hinweis:

Elektrostatische Sprühgeräte sind statt mit der Explosionsgruppe mit der maximalen Entladeenergie gekennzeichnet. Eine elektrostatische Handsprühpistole für entzündbare flüssige Beschichtungsstoffe muss z. B. den Grenzwert von 0,24 mJ einhalten. Dieser Wert muss auf dem Typenschild angegeben sein.

Die Einhaltung dieses Grenzwertes bedeutet, dass alle handelsüblichen Beschichtungsstoffe und Verdünnungen mit den so gekennzeichneten Sprühgeräten verarbeitet werden dürfen.

Zündschutzarten
Durch geeignete technische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass entsprechend der geforderten Gerätekategorie keine Zündquelle wirksam wird. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Explosionsschutz elektrischer und nichtelektrischer Geräte zu erreichen. Die Zündschutzarten sind in den Tabellen 6 und 7 aufgeführt.

In der Ex-Kennzeichnung eines Gerätes wird die Zündschutzart durch den ersten Buchstaben der Zündschutzart genannt. Alternativ zu den europäischen Gerätekategorien werden nach der IEC 60079-0 und somit bei Zulassungen entsprechend dem IECEx-Schema Equipment Protection Levels (EPL, deutsch: Geräteschutzniveaus) zugewiesen.

Zünd-schutzart
Norm
Kurz-
zeichen
Ab-bildungen Beschreibung der Schutzmaßnahme Anwendung Kategorie gemäß Richtlinie
Geräteschutz-niveau (EPL)
druckfeste Kapselung
DIN EN 60079-1
d
  • explosionsdruckfeste Bauweise
  • Verhinderung des Flammendurchtritts an äußere Umgebung
  • Festlegung der max. Spaltabmessungen
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
Energie-technische Betriebsmittel, Schaltgeräte, Motoren (Zündschutz-art für alle Geräte, die im Normalbetrieb zündfähig sind) II 2 G
II 3 G


Gb
Gc
erhöhte Sicherheit
DIN EN 60079-7
e
  • keine betriebsmäßigen Funken oder Lichtbögen
  • Festlegung von Luft- und Kriechstrecken
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
  • Begrenzung der max. Bauteiletemperaturen
  • besondere Anforderungen an Wicklungen (Leiterquerschnitt, Isolierfähigkeit, mechanische Festigkeit)
Anschluss- und Verteiler-kästen, Leuchten, Mess-instrumente, Käfiglauf-motoren (keine zündfähigen Zündquellen im Normalbetrieb und bei zu erwartenden Störungen) II 2 G
II 3 G
Gb
Gc
Eigen-sicherheit
DIN EN 60079-11
ia, ib
  • betriebsmäßige Funken erlaubt
  • Arbeiten unter Spannung möglich
  • Begrenzung von Strom und Spannung
  • Begrenzung von inneren und äußeren Induktivitäten und Kapazitäten
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
  • Begrenzung der max. Bauteiletemperaturen
  • Geräte der Kategorie 1 möglich! (ia)
Mess-, Steuer-, Regeltechnik, Datentechnik (kleine elektrische Werte, steigende Bedeutung) II 1 G
II 2 G
II 3 G
Ga
Gb
Gc
Verguss-kapselung
DIN EN 60079-18
ma, mb
  • Einbettung der Bauteile in Vergussmasse
  • Ex-Atmosphäre wird von potentieller Zündquelle ferngehalten.
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
  • Vergussmasse ist resistent gegen elektrische, thermische, mechanische oder chemische Einflüsse.
  • Geräte der Kategorie 1 möglich! (ma)
Mess-, Steuer- und Regeltechnik (Vermeidung heißer Stellen auf Platinen) II 1 G
II 2 G
II 3 G
Ga
Gb
Gc
Ölkapselung
DIN EN 60079-6
o
  • Einbettung der Bauteile in Öl
  • Ex-Atmosphäre wird von potentieller Zündquelle ferngehalten.
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
Trans-formatoren
(seltene Anwendung)
II 2 G
II 3 G
Ga
Gb
Gc
Überdruck-kapselung
DIN EN 60079-2
p, pz
  • Überdruck eines Inertgases im Geräteinneren mit Überwachungseinrichtung
  • Eindringen der Ex-Atmosphäre wird ausgeschlossen.
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
  • Begrenzung der max. Bauteiletemperatur
  • vereinfachte Geräte der Kategorie 3 möglich! (pz)
Energie-technische Betriebsmittel (aktive Maßnahmen zur Sicherheit erforderlich) II 2 G
II 3 G
Gb
Gc
Sand-kapselung
DIN EN 60079-5
q
  • Einbettung der Bauteile in Sand
  • Ausbreitung einer Explosion im Inneren wird verhindert.
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
  • Gehäuse darf nicht geöffnet werden.
Konden-satoren, elektronische Bauteile (Füllung mit kleinen Glaskugeln oder Sand II 2 G
II 3 G
Gb
Gc
nicht-funkende Einrichtung
DIN EN 60079-15
nA
  • Entstehung eines Funkens ist ausgeschlossen.
  • Festlegung von Luft- und Kriechstrecken
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
  • Begrenzung der max. Bauteiletemperaturen
Nichtfunkende Betriebsmittel z. B. in einer Leuchte II 3 G
Gc
Einricht-ungen und Bauteile
DIN EN 60079-15
nC In den Ausführungen
  • umschlossene Schalteinrichtung
  • hermetisch verschlossene Einrichtung
  • nichtzündfähiges Bauteil
  • abgedichtete Einrichtung
Gekapselte Vorschalt-geräte, abgedichtete Relais II 3 G
Gc
schwaden-sicheres Gehäuse
DIN EN 60079-15
nR
  • Eindringen von Ex-Atmosphäre wird ausgeschlossen.
  • Vorrichtung zur Überprüfung der Schwadensicherheit
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
Schwaden-sichere Gehäuse II 3 G
Gc

Tabelle 6 Zündschutzarten für gasexplosionsgeschützte elektrische Geräte entsprechend DIN EN 60079-0 und zusätzlich einer oder mehreren Norm(en) zu den Zündschutzarten

Zündschutzart / Norm Kurz-
zeichen
Abbildungen Beschreibung der Schutzmaßnahme Kategorie(n) gemäß Richtlinie
druckfeste Kapselung/ DIN EN 13463-3 d
  • Explosionsdruckfeste Bauweise
  • Verhinderung des Flammendurchtritts an die äußere Umgebung
  • Festlegung max. Spaltabmessungen
  • Begrenzung der maximalen Oberflächentemperatur
II 2 G
II 3 G
Flüssigkeits-kapselung/ DIN EN 13463-8 k
  • Tauchen oder ständiges Benetzen der Bauteile mit Flüssigkeit
  • Ex-Atmosphäre wird von potentieller Zündquelle getrennt.
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
II 2 G
II 3 G
konstruktive Sicherheit/ DIN EN 13463-5 c
  • Vermeidung von mechanisch erzeugten Zündquellen durch Auswahl geeigneter konstruktiver Parameter und Sicherheitsabstände
  • keine elektrostatischen Aufladungen
II 2 G
II 3 G
schwaden-hemmende Kapselung/ DIN EN 13463-2 fr
  • Ansammlung von Ex-Atmosphäre im Inneren wird verhindert, wenn die äußere Ex-Atmosphäre nur selten oder kurzzeitig auftritt.
  • Begrenzung der max. Oberflächentemperatur
II 3 G
Zündquellen-
überwachung/ DIN EN 13463-
b1
b2
  • Überwachung potentieller Zündquellen
  • ggf. Abschaltung, bevor diese zu wirksamen Zündquellen werden
  • Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Überwachungsgeräten (Zündschutzniveaus IPL1 + IPL2). Geräte dieser Zündschutzart müssen den Normen DIN EN 13463-1 (allgemeine Anforderungen) und DIN EN 13463-6 (Schutz durch Zündquellenüberwachung) genügen.
II 2 G
II 3 G

Tabelle 7 Zündschutzarten für gasexplosionsgeschützte nichtelektrische Geräte entsprechend DIN EN 13463-1 und zusätzlich einer oder mehreren Norm(en) zu den Zündschutzarten

Anforderungen an Fördergurte und Antriebsriemen
Werden Fördergurte in Zone 0 eingesetzt, müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllt sein1):

Werden Fördergurte in Zone 1 eingesetzt, müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllt sein1):

Antriebsriemen in Zone 0 sind zu vermeiden.

Antriebsriemen in Zone 1 müssen u. a. folgende Bedingungen erfüllen1):

Geeignet sind Riemen mit der Kennzeichnung nach ISO 1813 „↯ antistatisch“

IP-Schutzarten
Elektrische Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, müssen häufig (unabhängig vom Zündschutz) auch gegen das Eindringen von Festkörpern und Nässe geschützt sein.

Die Einstufung erfolgt anhand der in Tabelle 8 aufgelisteten IP-(„Ingress Protection“) Schutzarten:

Schutz gegen Eindringen von Partikeln und Nässe (IP) nach DIN EN 60529

Schutzart   Kennziffer des Schutzgrades Symbol nach DIN VDE 0713 Teil 1 (angenähert)
Schutz gegen Fremdkörper und Staub Fremdkörper > 50 mm IP 1 X  
Fremdkörper > 12 mm IP 2 X  
Fremdkörper > 2,5 mm IP 3 X  
Fremdkörper > 1,0 mm IP 4 X  
keine Staubablagerung IP 5 X
kein Staubeintritt IP 6 X
Schutz gegen Nässe Tropfwasser senkrecht IP X 1  
Tropfwasser schräg IP X 2
Sprühwasser IP X 3
Spritzwasser IP X 4
Strahlwasser IP X 5
starkes Strahlwasser IP X 6  
zeitweiliges Untertauchen (wasserdicht) IP X 7
auerndes Untertauchen (druckwasserdicht) (_ _ m Tauchtiefe) IP X 8

Tabelle 8 IP-Schutzarten


1 Ab 20. April 2016 RL 2014/34/EU, bestehende Konformitätserklärungen und Kennzeichnungen nach RL 94/9/EG behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

1 siehe TRGS 727