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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-061: Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern
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1 Allgemeine Hinweise zur Verwendung

Bei zu kurzen Schlaufen kann z. B. mit Reduziergehängen oder Schäkeln der zulässige Öffnungswinkel eingehalten werden.